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Arbeit der Bezirksversammlung Altona in Corona-Zeiten Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2020
Sachverhalt

Unter den Folgen der Corona-Pandemie leidet die Teilhabe an politischen Entscheidungsfindungsprozessen im Bezirk Altona erheblich. Die Ausschusssitzungen der Bezirksversammlung finden im Augenblick nur noch in Minimal-Besetzung statt. Dies geschieht oft zu Lasten der zubenannten Bürgerinnen und Bürger und potenzieller Zuschauerinnen und Zuschauer. Für den Sitzungsbetrieb der Bezirksversammlung wird ein sogenanntes Pairing-Verfahren angewendet. Das bedeutet, dass hier zurzeit nur 2/3 der gewählten Bezirksabgeordneten am Sitzungsgeschehen teilnehmen. Öffentlichkeit ist im Rahmen der Bezirksversammlung nur über den Livestream zugelassen.

 

All diese Maßnahmen sind im Bezirk Altona der Tatsache geschuldet, dass (fast) der gesamte Sitzungsbetrieb der Bezirksversammlung und der Ausschüsse der Bezirksversammlung, seit Beginn der Pandemie, im Kollegiensaal des Altonaer Rathauses stattfinden muss. Dieser Raum stößt bei Einhaltung der Corona-bedingten Abstandsregeln aber schnell an seine Kapazitätsgrenzen.

 

Wurden die oben genannten Einschränkungen lange Zeit akzeptiert, mehren sich nun die Stimmen, welche fordern, Teilhabe und Öffentlichkeit auch unter Corona-Bedingungen wieder verstärkt zu ermöglichen. Dies ist ins besondere der Tatsache geschuldet, dass ein Ende der Corona-Pandemie nicht absehbar ist. Hierfür gilt es nun ein langfristiges Konzept zu erarbeiten und die dafür notwendigen Finanzmittel einzuwerben. Das Bezirksamt befindet sich auch bereits auf der Suche nach alternativen Räumlichkeiten.

 

Weiterhin muss dauerhaft die Durchführung von verpflichtenden bezirklichen Beteiligungsverfahren wie z. B. die öffentliche Plandiskussion im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sichergestellt werden. Das solche Formate auch in Zeiten von Corona hervorragend funktionieren können, hat die öffentliche Anhörung zu den Brünschenwiesen am 4. November 2020 beispielhaft gezeigt. Ein hybrides Veranstaltungsformat mit Gästen vor Ort und am Livestream, die sich gleichermaßen an der Diskussion beteiligen konnten.

 

Die Regierungsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft sind sich der Wichtigkeit der Demokratischen Teilhabe in den Bezirken bewusst und haben deshalb in Aussicht gestellt, zeitnah zusätzliche Finanzmittel hierfür zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gem. § 19 (2) BezVG aufgefordert, gemeinsam mit dem Präsidium der Bezirksversammlung Altona zeitnah einen Raum zu finden, in dem die Bezirksversammlung Altona dauerhaft und mindestens bis zum 30. Juni 2021, mit Option auf Verlängerung, wieder in voller Besetzung tagen kann. Denkbar hierfür wäre u. a. die Kuppel Bahrenfeld. Bei der Raumauswahl soll auch geprüft werden, ob eine gewisse Zahl an Gästen wieder berücksichtigt werden kann, sofern es die Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg zum jeweiligen Sitzungstermin zulässt.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gem. § 19 (2) BezVG aufgefordert, bei den zukünftigen Sitzungen der Bezirksversammlung Altona die Einhaltung eines technischen Standards wie bei der öffentlichen Anhörung zu den Brünschenwiesen sicherzustellen. Sowohl was die Art und Qualität des Livestreams angeht, als auch die Qualität der Mikrofonanlange.

 

  1. Das Bezirksamt wird gem. § 19 (2) BezVG aufgefordert für die hierfür (Ziffer 1 und 2) entstehenden Mehrkosten zusätzliche Finanzmittel einzuwerben und dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona bis Ende des Jahres 2020 eine detaillierte Übersicht darüber zu geben, welches Budget die Bezirksversammlung Altona für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung hat, um unter Corona-Bedingungen besser arbeiten zu können. 

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gem. § 27 gebeten, den Bezirksversammlungen der Freien und Hansestadt Hamburg für die Kalenderjahre 2021 und 2022 auskömmliche Finanzmittel zur Sicherstellung der Arbeit der Bezirksversammlungen in voller Stärke sowie zur Sicherstellung der demokratischen Teilhabe der Öffentlichkeit, auch unter Corona-Bedingungen, zu ermöglichen.

 

  1. Dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung ist monatlich über den aktuellen Umsetzungsstand dieses Beschlusses zu berichten.

 

 

Anhänge

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