21-0326

Antrag des JUZ Rissen - Einbau einer Küche Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 06.11.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 8.2

Sachverhalt

Das Jugendzentrum (JUZ) Rissen ist in 2019 komplett saniert worden und steht vor einem Trägerwechsel. Vor der Sanierung befand sich das Haus in einem baufälligen Zustand, so dass auch die Bestandsküche entfernt werden musste.

 

Im unmittelbaren Umfeld des Jugendzentrums befindet sich eine eher schwache Jugendhilfe-Infrastruktur. Es ist die einzige Einrichtung offener Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum. Im Stadtteil Rissen sind 850 neue Wohneinheiten geplant bzw. bereits gebaut. Hinzu kommt im Sozialraum die Wohnunterkunft für Flüchtlinge „Sieversstücken“.

 

Das Gebäude ist eine Liegenschaft der Sprinkenhof GmbH.

 

Bisher wurden folgende Mittel für die Sanierung des JUZ Rissen eingesetzt:

 

1. Quartierfonds III 2017   200.000 Euro

2. Quartierfonds III 2018   200.000 Euro

3. Reste aus dem Quartiersfonds   015.821 Euro

4. SIKO-Mittel        56.530 Euro

(davon 15.530 Euro aus Resteübertragung).

 

Aus dem Quartiersfonds III wurden ursprünglich 2017 und 2018 jeweils 200.000 Euro für die Sanierung des JUZ Rissen eingeplant und zur Verfügung gestellt. Auf Grund massiver statischer Probleme, die unvorhergesehen erst mit der Sanierung sichtbar wurden, waren die Mittel sehr schnell ausgeschöpft.

 

Die Mittel für die dringend notwendige statische Gebäudesicherung wurden aus der ursprünglichen Summe (400.000 Euro) finanziert, so dass keine verbleibenden Mittel für andere, geplante Sanierungsarbeiten zur Verfügung standen. Daraufhin hat die Bezirksversammlung am 28.03.2019 in einem ersten Schritt beschlossen, dass investive Restmittel des Quartierfonds in Höhe von 15.821 Euro für die Sanierung des JUZ Rissen verwendet werden. Hinzu kamen SIKO-Mittel in Höhe von 56.530 Euro. (Davon stammen 15.530 Euro ebenfalls aus einer Restmittelübertragung.) Diese Mittel wurden zunächst für die Sanierung der Sanitäranlagen (Jungen- und Mädchen-Toiletten) verwendet und damit erneut ausgeschöpft. Der Einbau einer Küche steht immer noch offen und ist noch nicht gedeckt.

 

Begründung:

 

Der Neubau der Küche ist grundlegend notwendig für:

 

-          die Umsetzung präventiver, gesundheitsfördernder Angebote

-          die Förderung eines bewussten Umgangs mit der eigenen Gesundheit

-          die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

-          die Beziehungsarbeit im zukünftigen JUZ Rissen.

-           

Eine Einbauküche ist Teil einer angemessenen Grundausstattung eines Jugendhauses. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine gut ausgestattete Küche unerlässlich.

 

Der zukünftige Träger benötigt eine Küche insbesondere für pädagogische Essens- und Kochangebote und um präventive gesundheitsfördernde Angebote stellen zu können. Dazu zählen die gemeinsame Vorbereitung, Einkauf, die gemeinschaftliche Zubereitung als positives Erleben. Viele junge Menschen kennen diesen Prozess vom Einkaufsladen bis zum miteinander Essen der fertigen Mahlzeit nicht, der wichtig für einen bewussten Umgang mit Gesundheit ist. Auch das Kennen- und Schätzenlernen einer ausgewogenen, gesunden und preiswerten Ernährung ist Ziel dieser Angebote.

 

Gleichzeitig findet im zusammen Erarbeiten und in einer Gruppe Kochen ein praktischer, demokratischer, manchmal selbst organisierter Beteiligungsprozess statt. Die Kinder und Jugendlichen werden in diesem Prozess in allen Entscheidungen mit einbezogen, übernehmen Verantwortung und lernen Kooperieren.

 

Der Küchenbereich und die Räume des gemeinsamen Essens sind häufig atmosphärischer Kristallisations- und Ausgangspunkt für Kontaktaufnahme und Beziehungsarbeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Um entsprechende attraktive Angebote vorhalten und auch in Gruppen kochen zu können, bedarf es unter anderem einer angemessenen Küchenausstattung.

 

Der Umfang ist aus dem zu erwartenden Bedarf sowie den Vorerfahrungen aus der Einrichtung und dem Sozialraum heraus entwickelt worden. Der Einbau der Küche ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen. Der Verwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung. Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der FHH. Die Umsetzung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Rissen wäre ohne die geplante Ausstattung gefährdet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es lagen Angebote in einer Höhe von 16.813,51 Euro bis 17.552,50 Euro vor. Das Fachamt für Jugend- und Familienhilfe regt die Anschaffung der Küche entsprechend dem Angebot der Tischlerei Hans Simon GmbH in Höhe von 16.813,51 Euro an.

Für die Sicherstellung der Finanzierung schlägt das Fachamt für Jugend- und Familienhilfe vor, dass der Jugendhilfeausschuss einen Antrag auf Politikmittel beim Haushalts- und Vergabeausschuss der Bezirksversammlung für investive Mittel in entsprechender Höhe stellt.

 

Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, beim Haushalts- und Vergabeausschuss der Bezirksversammlung für das JUZ Rissen investive Politikmittel in Höhe von 16.813,51  Euro zu beantragen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Antragsunterlagen (nicht öffentlich)

Lokalisation Beta

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