Antrag auf Mittel zur Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit in Altona für das Jahr 2023 angelehnt an den Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2017 Beschlussvorlage des Amtes
Letzte Beratung: 02.11.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 6.1
Für das Jahr 2023 beantragt die Straßensozialarbeit erneut die im Jahr 2022 im Rahmen von 10.000 Euro bewilligten Politikmittel und bittet aufgrund der durch die Inflation aktuell stark gestiegenen Preise für Lebensmittel, Hygieneartikel, Strom- und Heizkosten um eine Erhöhung des Krisentopfes um 2.000 Euro auf insgesamt 12.000 Euro.
Im Rahmen der niedrigschwelligen Arbeit der Straßensozialarbeit Altona sind Krisenmittel ein effektives Mittel, Menschen ohne oder mit geringem Einkommen:
• Nahrungsmittel für den Alltag in Ausnahmesituationen sicherzustellen,
• Fahrgeld auszuhändigen,
• Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen zu übernehmen,
• Hygienemittel zu kaufen (Bedarf in der Pandemie deutlich angestiegen: Tests, Masken, Desinfektion)
• Unterwäsche anzuschaffen
• Schulmaterial, Ausstattung für Schul- und Ferienreisen zu kaufen,
• Rezeptzuzahlungen oder Arzneimittel zu finanzieren (fehlende Krankenversicherung)
• Niedrigschwellig mit kleinen Geldbeträgen unmittelbar und unbürokratisch in prekären Lebenssituationen zu helfen.
Es wird beantragt, dass der Krisentopf von den Mitteln der Politik sichergestellt wird, um den beschriebenen Hilfebedarf in 2023 abdecken zu können.
Zu den Standorten der Straßensozialarbeit und deren Bedarfe:
Die Straßensozialarbeit Ottensen betreut nicht nur Jugendliche, sondern auch ältere Klient:innen, häufig mit Kindern. Hier werden Krisenhilfen auch zur Unterstützung von Familien in extremen Krisen eingesetzt: wie Schulmaterial und Kleidung für die Kinder, da die zu beantragenden Kontingente oft nicht ausreichend sind. Dies trifft häufig bei Familien ein, die von Obdachlosigkeit bedroht sind durch z.B. Mietschulden.
Die Bewohner:innen des Bauwagenplatzes Gaußstraße und des Rondenbargs (ca. 80 Personen) benötigen in der kalten Jahreszeit Schlafsäcke, warme Kleidung und Lebensmittel zur Gesunderhaltung. Dazu kommen Jungerwachsene und ältere Menschen (pro Jahr ca. 160 Personen, die als „Durchreisende“ zu bezeichnen sind und kurzfristige Unterstützungsleistungen benötigen (eine warme Mahlzeit, Kleidung und Schlafsack). Das Wohnprojekt WildWuchsWelt e.V. für ehemalige Straßenpunks benötigt ebenfalls Unterstützung. Hier werden die Mittel zur Überbrückung in prekären Lebenslagen und zur Vorbereitung der Überleitung in feste Wohnverhältnisse benötigt.
Es werden pro Jahr 6.500 Euro benötigt.
Die Straßensozialarbeit Osdorf und Lurup berät und betreut z.T. Klient:innen mit Säuglingen und Kindern im Kleinkind oder Grundschulalter und so werden Mittel der Krisenhilfe auch zur Familienunterstützung eingesetzt. Finanzielle Hilfe wird oft notwendig bei der Beschaffung von Schulmaterial, Passbeschaffung und Fahrtkosten, da die zustehenden SGB II Mittel erst etliche Wochen nach Antragstellung bewilligt und ausgezahlt werden. Dies trifft häufig auf Familien zu, die von Obdachlosigkeit aufgrund von Mietschulden oder sonstigen Verpflichtungen bedroht sind. Ansonsten sind alle o.a. Gründe für die Krisenhilfe benannt. Die Straßensozialarbeit unterstützt in der Krise ca. 15 Personen in der Woche, wobei in der Regel mit den Personen die Nahrungsmittel eingekauft werden oder kleine Geldbeträge von 10 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Es werden für beide Standorte insgesamt 3.000 Euro pro Jahr benötigt.
Straßenpflaster in den Standorten Altona-Altstadt und Altona-Nord unterstützt bei Fahrtkosten zu Bewerbungen und Ämtergängen, bei Gebühren für Dokumente, mit Hygieneartikeln und Kleidungsstücken, die neu gekauft werden müssen (Unterwäsche und Socken). Im Durchschnitt werden ca. 15-20 Personen monatlich in Krisen beraten, unterstützt und begleitet.
Die Krisenhilfen werden auch für die Bewohner:innen des Holstenkamps (Holstenpunx und weitere Bewohner:innen des Hauses in der Krisenwohnung) eingesetzt. Zurzeit leben am Hostenkamp ca. 20 junge Menschen, die in Krisen einen finanziellen Unterstützungsbedarf haben.
Es werden für den Standort 2.500 Euro benötigt.
Grundsätzlich dient die Unterstützung nicht zur Aufstockung von Leistungen, sondern ausschließlich zur Abwendung von akuten Krisen.
Die Zahlen zu den betreuten Personen in Krisen sind Schätzungen, da nicht jede Unterstützung pro Person erhoben wird.
Die Verwendung des Geldes wird durch einen Sachbericht der Straßensozialarbeit am Ende des Jahres dem Jugendhilfeausschuss dargelegt.
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.
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