Anpassung der HRVV an die neue Straßenverkehrs-Ordnung Auskunftsersuchen von Benjamin Harders, Rolf Stünitz und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)
Letzte Beratung: 15.09.2025 Mobilitätsausschuss Ö 7.6
In den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) kann die Behörde für Inneres und Sport (BIS) Details zur Anwendung der StVO festlegen, aber auch Abweichungen von der StVO beschließen, wenn es vorrangig der Verkehrssicherheit dient.
Aufgrund der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VWV‑StVO) sind insbesondere folgende wesentliche Punkte im Rahmen der Aktualisierung der HRVV an die bestehende Rechtslage zu beachten:
◦ „Es genügt dabei, wenn sich der Beitrag aus der perspektivischen Umsetzung des Gesamtkonzepts ergibt; der Effekt muss sich nicht bereits aus der Umsetzung der jeweiligen Einzelmaßnahme ergeben.“
◦ „Es bleibt den Straßenverkehrsbehörden unbenommen, im Einzelfall auch ohne ein solches Konzept, abweichend davon oder ergänzend dazu Anordnungen nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 zu treffen. Die prognostizierten Effekte für die genannten Rechtsgüter und die Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs sind dann mit vertretbarem Aufwand im Einzelfall darzulegen und abzuwägen.“
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG um Auskunft:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Anpassungen der HRVV befinden sich in der Behördenabstimmung.
Sie bilden eine Ergänzung und Konkretisierung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und sollen eine einheitliche Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg gewährleisten.
Sie wenden sich originär an die Straßenverkehrsbehörden bei der Polizei, um für sie ein hohes Maß Handlungssicherheit zu schaffen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten
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