Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Praxis der Anordnung von Zeichen 342 ("Haifischzähne") in Hamburg und ihre einheitliche Anwendung
Im Rahmen mehrerer Anträge (22-1268, 22-1333, 22-0979) zur Prüfung der Anordnung von Fahrbahnmarkierungen gemäß Zeichen 342 („Haifischzähne“) wurde seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörden ausgeführt, dass die Voraussetzungen regelmäßig als nicht gegeben bewertet werden. Begründet wurde dies insbesondere mit fehlender Unfalllage, ausreichender Übersichtlichkeit der Knotenpunkte sowie dem Grundsatz, Verkehrszeichen nur bei zwingender Erforderlichkeit anzuordnen.
Gleichzeitig ist bekannt, dass im Bezirk Altona an der Kreuzung Richard-Dehmel-Straße / Waseberg nach Einzelfallprüfung eine entsprechende Markierung angeordnet und umgesetzt wurde.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur einheitlichen Anwendung der maßgeblichen Vorschriften an die zuständige Behörde:
1. An welchen Standorten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg wurde Zeichen 342 bislang angeordnet und umgesetzt (bitte vollständig mit Angabe von Ort, Datum der Anordnung, Umsetzungsdatum, zuständiger Dienststelle und kurzer Begründung)?
2. Welche Kriterien lagen der Entscheidung am Knotenpunkt Richard-Dehmel-Straße / Waseberg im Bezirk Altona zugrunde? Wurde eine Ortsbegehung durchgeführt und welche Faktoren waren ausschlaggebend?
3. Wie definiert die zuständige Behörde „schlecht einsehbare Kreuzungen und Einmündungen“ im Sinne der VwV-StVO, und welche objektivierbaren Maßstäbe werden hierbei angewendet?
4. Welche Rolle spielen bei der Entscheidung über die Anordnung von Zeichen 342 insbesondere
• beobachtetes Fehlverhalten (z. B. Missachtung von „rechts vor links“),
• dokumentierte Beobachtungen vor Ort,
• subjektives Unsicherheitsempfinden vulnerabler Verkehrsteilnehmender sowie
• Änderungen der Verkehrsführung?
5. Welche Bedeutung hat das Ausbleiben von Verkehrsunfällen bei gleichzeitiger Beobachtung potenziell gefährlicher Situationen im Hinblick auf präventive Maßnahmen (Vision Zero)?
6. Aus welchen Gründen wurde die Anordnung von Zeichen 342 an den durch die Bezirksversammlung Harburg benannten Standorten jeweils abgelehnt (bitte je Standort gesondert darstellen)?
7. Worin bestehen die maßgeblichen Unterschiede zwischen den in Harburg geprüften Knotenpunkten und dem Knotenpunkt Richard-Dehmel-Straße / Waseberg im Bezirk Altona, die eine unterschiedliche Bewertung rechtfertigen?
8. Beabsichtigt die zuständige Behörde, verbindliche Kriterien oder Leitlinien für die Anwendung von Zeichen 342 zu entwickeln?
Wenn ja, wie ist der Sachstand?
Wenn nein, wie wird eine einheitliche Entscheidungspraxis sichergestellt?
9. Existieren interne Vorgaben oder Abstimmungen zur Anwendung von Zeichen 342 im Hamburger Stadtgebiet?
Wenn ja, bitte darstellen.
Wenn nein, wie wird eine konsistente Verwaltungspraxis gewährleistet?
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