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Altonaer Fischmarkt retten: Wiedereröffnung vorantreiben und alternative Verkaufsflächen für in Not geratene Gewerbetreibende schaffen! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 09.07.2020 Hauptausschuss Ö 4

Sachverhalt

Der Altonaer Fischmarkt ist im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bereits seit Mitte März diesen Jahres geschlossen. Die lange Schließung bringt die Marktbeschicker in existenzielle Nöte und bedroht die Zukunft dieser über 300 Jahre alten Altonaer und Hamburger Institution.

 

Die aktuell laufenden Gespräche zur sicheren und zeitnahen Wiedereröffnung des Fischmarktes gestalten sich sehr langwierig. Bereits jetzt ist absehbar, dass der Altonaer Fischmarkt nur stark verkleinert wiedereröffnen wird. Ein stark verkleinerter Fischmarkt mit Hygiene-, Abstands- und Zugangsregeln inkl. der dafür notwendigen Absperrungen, Personal für Security usw. würde für verringerte Einnahmen bei den Standgebühren und erhöhte Aufwendungen für den Bezirk sorgen, dessen Kassen leer sind.

 

Um den Fortbestand des Fischmarktes zu sichern gilt es deshalb, neue Wege einzuschlagen, um möglichst vielen Marktbeschickern die Gelegenheit zu geben, ihre Markstände am Fischmarkt-Sonntag zu öffnen. Denkbar wäre zum Beispiel, die Fläche des Fischmarktes dahingehend zu erweitern, dass die Markstände in loser Reihung, beginnend am Altonaer Fischmarkt, an öffentlichen Plätzen platziert werden.

 

Viele der Marktstände könnte man jetzt im Sommer an Sonntagen auch einzeln auf öffentlichen Plätzen platzieren. So könnte z. B. ein Fischbrötchenwagen am Altonaer Balkon, ein Obststand am Altonaer Bahnhof, ein Kaffeestand am Strandweg, ein Getränkestand in Teufelsbrück u.v.m. stehen, um so den Verlust für die Marktbeschicker zu minimieren.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gem. § 19 (2) BezVG aufgefordert, umgehend ein Konzept zu erarbeiten, das vorsieht, die Fläche des Altonaer Fischmarktes zu erweitern. Markstände sollen so sonntags, in loser nachbarschaftlicher Reihung, beginnend am Altonaer Fischmarkt, an öffentlichen Plätzen platziert werden können. Sie ergänzen die nach der Wiedereröffnung auf dem Altonaer Fischmarkt zugelassen Markstände. Bei Bedarf wird die zuständige Fachberde des Senats (die künftige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) gem. § 27 BezVG gebeten, die Erarbeitung des oben genannten Konzepts zu unterstützen.

 

  1. Das Bezirksamt Altona gem. § 19 (2)  BezVG und die zuständige Fachbehörde des Senats gem. § 27 BezVG (die künftige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) werden aufgefordert, die bereits laufenden Gespräche zur Wiedereröffnung des Altonaer Fischmarktes verstärkt voranzutreiben. Es geht um nicht weniger als die Rettung eines Stückes Altonaer Geschichte.

 

  1. Das Bezirksamt wird gem. § 19 (2) BezVG gebeten, den Schaustellerverband anzuschreiben, um geeignete Flächen für Marktstände (Touristische Hotspots, Flächen an großen ÖPNV-Verteilern, Parkeingänge und andere geeignete Flächen) vorzuschlagen und für Sonntage zu genehmigen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gem. § 19 (2) BezVG gebeten, soweit dies rechtlich möglich ist, keine Sondernutzungsgebühren für die in Ziffer 3 genannten Flächen zu erheben.

 

  1. Das Bezirksamt wird gem. § 19 (2) BezVG gebeten, mit den interessierten Gewerbetreibenden die Themen Müllentsorgung und ggf. Strom- und Wasseranschlüsse sowie evtl. Wasserentsorgung zu klären.

 

 

 

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Altonaer Fischmarkt

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