21-1302

Altonaer Fischmarkt retten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.07.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.11.2020
11.11.2020
29.10.2020
Ö 7.10
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.07.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1004E beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 16.09.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Das Anliegen der Bezirksversammlung hat die Finanzbehörde aufgegriffen. Die Erstattungsfähigkeit von Corona bedingten Mehrbedarfen, gemäß der Bürgerschaftsdrucksache 22/88, ist durch die Finanzbehörde mit Rundschreiben vom 08. April 2020 grundsätzlich geregelt. So sind Haushaltsbelastungen daher auf das Notwendige zu beschränken und für den Nachweis eines sorgfältigen Umgangs mit den gesondert bewilligten Ermächtigungen gegenüber Bürgerschaft und Rechnungshof ist ein entsprechendes Controlling im Ist und im Soll erforderlich. Dabei sind nur solche Mehraufwendungen und Mindererlöse berücksichtigungsfähig, die tatsächlich auf die Bekämpfung und die Bewältigung der direkten Folgen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind und die gegenüber dem Haushaltsplan zusätzlich sind.

 

Speziell für diesen Gegenstand hat der Senat am 08.09.2020 eine Drucksache beschlossen, in der auch für den Hamburger Fischmarkt zusätzliche finanzielle Mittel für das Jahr 2020 zur Verfügung stellt.

Es werden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Reinigungsleistungen, 180.000 Euro für Sicherheitspersonal und Absperrmaterial benötigt, damit das erforderliche Hygienekonzept für die Wiedereröffnung umgesetzt werden kann. Abzüglich der Standgelder in Höhe von 28.000 EURO werden dem Bezirksamt Altona Mittel in Höhe von 252.000 Euro aus zentralen Mitteln des Einzelplans 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ bereitgestellt.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 12.10.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) und die Finanzbehörde werben zzt. die voraussichtlichen Mehrkosten u.a. für den Fischmarkt im Rahmen einer Doppelkopfdrucksache ein. Im Rahmen der externen Abstimmung wird das Bezirksamt Altona hierzu erneut Stellung nehmen und die aktualisierten voraussichtlichen Kosten für die Sicherungsmaßnahmen einbringen.

 

Anhänge