Alle reden von Quartiersgaragen - wann will Altona endlich beginnen? Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 anliegende Drucksache 21-0261.1 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 11.12.2019 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Verkehrsfläche des Holstenplatzes misst ca. 18 x 58 m, d. h. rund 1.000 m². Um unter dieser Fläche eine Tiefgarage anfahren zu können, wäre eine Rampenlänge von ca. 30 m bei 15% Neigung erforderlich. Im Straßenraum vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen müssten verlegt werden. Pro Etage könnten nur ca. 30 Stellplätze entstehen. Dem Bezirksamt stehen in absehbarer Zeit weder Personal- noch Planungsressourcen für diese Maßnahme zur Verfügung. Darüber hinaus stellt das Bezirksamt Altona die Kosten-/Nutzenbilanz in Frage.
Zu 2:
Hier existiert bereits eine umfangreiche Planung der B+R-GmbH im Auftrag der BWVI.
Zu 3:
Unterhaltung und Betrieb von Tiefgaragen liegen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Hier ist aus unserer Sicht entweder die Sprinkenhof GmbH oder die P+R-GmbH gefordert. Es soll jedoch der Versuch unternommen werden, bezirksübergreifend gemeinsam mit der BWVI eine gutachterliche Bearbeitung dieses Themas anzustoßen.