21-1346

Abtransport des Bauschutts aus dem Holsten-Quartier über die Holtenaustraße Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.11.2020
19.10.2020
Sachverhalt

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.2020 „Abbruch auf dem Gelände des Holsten-Quartiers - Vermeidung einseitiger Belastungen für die Wohnbevölkerung“ (Drucksache 21-1165) hat das Polizeikommissariat (PK) 21 in seiner Stellungnahme mittgeteilt, dass ein Abtransport des Bauschutts aus dem Holsten-Quartier ab März 2021 über die Holstenstraße nicht möglich sei. Nach dem im Verkehrsausschuss am 21.09.20 vorgestellten Konzept steht der Abtransport des Bauschutts ab November 2020 über die Harkortstraße an erster Stelle, obwohl die Harkortstraße noch bis März 2021 umgebaut wird und deshalb nur einspurig befahrbar ist.

Im Verkehrsausschuss hat das planende Unternehmen zugesagt, zu veranlassen, dass der Bauschutt ab November 2020 bis März 2021 über die Haubachstraße und erst ab März 2021 über die Harkortstraße abtransportiert wird. Damit sind weiterhin erhebliche Belastungen für die Anwohner:innen der Harkort- und der Haubachstraße verbunden.

 

In seiner Stellungnahme vom 23.09.2020 befürwortet das PK 21 den Abtransport des Bauschutts über die Holtenaustraße. Laut dem im Verkehrsausschuss vorgestellten Abbruchkonzept ist ein Abtransport des Bauschutts über die Holtenaustraße ab Juli 2021 möglich.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten mit dem für das Abrisskonzept verantwortlichen Unternehmen in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, den Bauschutt ab Juli 2021 bis zum Ende der Abtransportfahrten über eine termingerecht einzurichtende Ein- und Ausfahrt über die Holtenaustraße abzutransportieren und ggfs. in das Rückbau- und Entsorgungskonzept aufzunehmen.

 

 

Anhänge

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