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8. März muss Feiertag werden! Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

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24.02.2022
Sachverhalt

Seit mehr als 100 Jahren wird der Internationale Frauentag begangen. Am Internationalen Frauentag (auch Weltfrauentag, Frauenkampftag, Frauenwelttag oder einfach Frauentag genannt) demonstrieren Frauen weltweit für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung von Frauen.

 

Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin schlug auf der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz am 27. August 1910 in Kopenhagen die Einführung eines internationalen Frauentages vor. Die Idee dafür kam von den Frauen der Sozialistischen Partei Amerikas (SPA) im Jahr 1908, die ein Nationales Frauenkomitee gründete, das beschloss, einen besonderen nationalen Kampftag für das Frauenstimmrecht zu initiieren. Zu Ehren der Rolle der Frauen in der russischen Februarrevolution 1917 wurde auf der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen 1921 in Moskau der 8. März als internationaler Gedenktag eingeführt.

 

Bereits 1977 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine UN-Resolution, die alle Staaten darum bat, einen Tag des Jahres zum „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ zu erklären. Das Motto der UN für 2021 lautete Women in leadership: Achieving an equal future in a COVID-19 world. („Frauen in Führungspositionen: Für eine ebenbürtige Zukunft in einer COVID-19-Welt“).

 

In Deutschland ist der Internationale Frauentag nur in einem einzigen Bundesland gesetzlicher Feiertag: in Berlin, und dies seit 2019. In Mecklenburg-Vorpommern wurde 2021 vereinbart, dies für 2023 ebenfalls einzuführen. Den 8. März als Feiertag einzuführen, wäre ein überfälliger Schritt, gerade in Zeiten der nunmehr zweijährigen Coronapandemie. Denn: Sowohl in Gesundheitsberufen (Bsp.: Altenpflege: 83,5 %), im Bereich Erziehung und Sozialarbeit (83,5 %) als auch im Einzelhandel (80,8 %) liegt der Frauenanteil bei mehr als 80 %. Frauen haben daher einen Großteil der Pandemiebelastung u.a. in den Gesundheits-, Sozialberufen sowie im Einzelhandel auf ihren Schultern getragen. Weiterhin auch immer noch akut die bestehende Ungleichheit in der Bezahlung (Gender Pay Gap 2020: durchschnittlich 18 %), der Doppelbelastung Kind(er) – Erwerbstätigkeit (2019 waren nur 74,7 % Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erwerbstätig, während 92,9 % der Männer mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erwerbstätig waren) sowie der Gewalt gegen Frauen - so stieg der Anteil der Partnerschaftsgewalt nach der Kriminalstatistik des BKA im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % (146.655 Fälle). 139 Frauen wurden im Jahr 2020 offiziell durch ihren Partner getötet.

Verweisen möchten wir auf den Antrag „Einführung eines weiteren Feiertages in Hamburg – Der Weltfrauentag am 8. März“ Drs. 21/12154 der SPD und Grünen-Fraktion vom 26.02.2018:

Den Weltfrauentag als Symbol der Gleichberechtigung und Emanzipation am 8. März zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen, würde der in Artikel 3 (2) Grundgesetz festgelegten Verpflichtung des Staates, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, einen besonderen Platz einräumen.“

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung wie folgt:

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Feiertagsgesetzes mit dem Ziel, den 8. März als Internationalen Frauentag zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, in den Senat einzubringen und einen Senatsbeschluss darüber herbeizuführen, dass diese Gesetzesinitiative zur Beschlussfassung in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht wird.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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