21-1964

36. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungspläne Nr. 16 "Gewerbegebiet Süd" und Nr. 37 „Blankeneser Chaussee“ in Schenefeld, Umlandbeteiligung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.05.2021
Sachverhalt

Die Stadt Schenefeld beabsichtigt am südlichen Siedlungsrand auf einer als Gewerbefläche ausgewiesenen Fläche einen Technologiepark anzusiedeln. Dazu ist die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes, sowie die Änderung von Teilen der zwei Bebauungspläne Nr. 16- 3. Änderung "Gewerbegebiet Süd" und Nr. 37 - 3. Änderung „Blankeneser Chaussee“ notwendig.

 

Der Plangeltungsbereich befindet sich südlich und westlich des Osterbrooksweges sowie östlich der Blankeneser Chaussee. Das Areal ist geprägt durch bebaute Gewerbeflächen sowie eine Brachfläche, die nach dem großflächigen Brand eines Tennishallenkomplexes entstanden ist. Der Flächennutzungsplan der Stadt Schenefeld stellt den Plangeltungsbereich überwiegend als Gewerbefläche dar. Ein Teilbereich im Süden ist als Grünfläche dargestellt. Durch die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes soll aus den Gewerbeflächen eine Sondergebietsfläche für Technologie werden.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird das Bezirksamt Altona bis zum 21.05.2021 um Stellungnahme gebeten.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt wie folgt Stellung zu nehmen:

Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Lage im Raum  und Geltungsbereich zur 36. Änderung Flächennutzungsplan „Sondergebiet Holzkoppel“, Stadt Schenefeld