1. Verschickung Veloroute 12, Königstraße zwischen Holstenstraße und Max-Brauer-Allee Anträge der Fraktionen
Die Verschickungsunterlagen lagen dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 01.02.2021 mit der Drucksache 21-1518 vor.
Es liegen dazu folgende Anträge der Fraktionen vor:
Die BVM wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, bei der Planung von Radverkehrsanlagen an der Königstraße auf Höhe Campus Struenseestraße Protected Bike Lane (PBL) und Kiss&Drop Zone räumlich zu tauschen, um ein Überfahren der PBL durch den MIV zu vermeiden.
Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE (zum Antrag der Fraktion GRÜNE):
Die BVM und der LSBG werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert bei der Neugestaltung der Königstraße vor dem Struensee-Campus auf eine kiss + drop Zone komplett zu verzichten.
Die BVM und der LSBG werden gemäß § 27 des BezVG aufgefordert, die Veloroutenplanung der Königstraße im Kreuzungsbereich Elmenhorststraße dahingehend zu verändern, dass der im Plan dargestellte Linksabbieger entfällt und der Straßenbaum auf der Südseite auf Grund des dann veränderten Straßenführung erhalten wird.
Die Pläne sind auch dahin zu überarbeiten, dass die Nebenflächen im Dunklen genug ausgeleuchtet sind. Dabei sind evt. die Lichtmasten von der Straßenlinie an die Häuserlinie zu verschieben, oder eine extra Beleuchtung für den Fußweg einzurichten. Ein Augenmerk ist auch auf die Neupflanzungen zu richten. Die Beleuchtung ist so einzurichten, dass der Fußweg auch dann gut ausgeleuchtet ist, wenn die Bäume ausgewachsen sind.
Die BIS wird gemäß §27 des BezVG aufgefordert, in der vollen Länge des anliegenden Grundstücks des Schulcampus Struenseestraße in der Königstraße eine Tempo-30km/h Strecke einzurichten.
Die BVM und der LSBG werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, bei der Neugestaltung der Königstraße vor dem Struensee-Campus eine "kiss + drop Zone" einzurichten, um insbesondere entfernt wohnenden Eltern des einzigen deutsch-französischen Gymnasiums Deutschlands außerhalb von Grenzregionen entgegenzukommen und Pkw-Rückstaus zu vermeiden, die erwartbar sind, wenn Kinder trotz Verbotes "wild" an der Straße abgesetzt werden.
Für alle Anträge besteht Eilbedürftigkeit aufgrund der Frist für die Stellungnahme beim LSBG.
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