20-5426

Zweirichtungsverkehr für Radfahrer in der Straße Groten Hoff (Volksdorf) Eingabe Stellungnahme der Polizei

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Eingabe Zweirichtungsverkehr für Radfahrer in der Straße Groten Hoff (Volksdorf) (Drs. 20-5204) wurde im Hauptausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2017 beraten und an den Regionalausschuss Walddörfer überwiesen.

Die Polizei war gebeten worden, die Einlassungen der Eingabe zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

Die Einbahnstraße Groten Hoff ist eine Tempo 30-Zone zwischen der Eulenkrugstraße und dem Uppenhof.

Zwecks Prüfung der Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung fand im Januar 2018 durch Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde des PK 35 und der Verkehrsdirektion 5 (Fahrradangelegenheiten) eine Ortsbesichtigung statt.

Im Verlauf der Straße wechseln sich unterschiedliche Aufstellungsarten im ruhenden Verkehr ab.

Grundsätzlich wird in Längs- und Schrägaufstellung geparkt.

Es erfolgte die einvernehmliche Bewertung, dass eine Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung grundsätzlich möglich erscheint.

Hierzu bedarf es jedoch einer Änderung der Aufstellungsart von Parkständen auf der Südseite des Groten Hoff. Von Haus Nr. 11 bis Nr. 21 befinden sich 26 durch Markierung gekennzeichnete Parkplätze in Schrägaufstellung (incl. 2 personengebundene Parkstände für Behinderte). PK 35 und VD 5 kommen zu der Bewertung, dass von dort schräg rückwärts ausparkende Fahrzeuge eine besondere Gefahr für Radfahrer in Gegenrichtung darstellen. Für eine Freigabe der Benutzung durch Radfahrer in Gegenrichtung bedarf es der Änderung von Schräg – in Längsparkstände, was in der Parkplatzbilanz für den Groten Hoff einen Verlust von ca. 10 Plätzen bedeutet.

Unter den derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr wird das PK 35 die Öffnung derEinbahnstraße Groten Hoff für den Radverkehr in Gegenrichtung straßenverkehrsbehördlich nicht anordnen.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

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