Zweirichtungsverkehr für den Radverkehr im Volksdorfer Ortskern ermöglichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2015 (Drs. 20-2068.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Behörden und Stellen werden gebeten zu prüfen, ob im Ortskern von Volksdorf
für die Straßen Im Alten Dorfe, Dorfwinkel und Claus-Ferck-Straße ein Zweirichtungsverkehr für
Radfahrer ermöglicht werden kann.
Im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 35 nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:
Die Voraussetzungen für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung:
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a) eine ausreichende Begegnungsbreite (Anmerkung: in der Regel 3 Meter mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten) vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen, |
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b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist, |
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c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird. |
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Der Verlauf der Einbahnstraße Im Alten Dorfe – Claus-Ferck- Straße ist Teil einer Tempo- 30- Zone. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und Planungshinweise für Stadtstraßen fand im Dezember 2015 durch Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde des PK 35 eine Ortsbesichtigung der o.g. Einbahnstraße statt. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung grundsätzlich möglich erscheint. Hierzu bedarf es u.a. der Einrichtung von baulichen Schutzräumen / Ausweichflächen für Radfahrende unter Wegfall von etwa zwei bis drei Parkplätzen in der Claus-Ferck-Straße ( Westseite ) zwischen Uppenhof und Weiße Rose. Zur Umsetzung der Maßnahme ist das Mitwirken des Straßenbaulastträgers (Bezirksamt Wandsbek) erforderlich. In Höhe Claus-Ferck-Straße / Weiße Rose ist in Richtung Wiesenhöfen die Anlage eines markierten Radfahrstreifens vorstellbar. Dafür ist ein leichter Versatz der beiden bestehenden Behindertenstellplätze in der Claus-Ferck-Straße vor Hausnummer 1 in Richtung Hausnummer 3 notwendig, um den Radfahrstreifen noch vor der Kurve beginnen zu lassen. Dieser Streifen könnte im weiteren Verlauf als Schutzstreifen weiter geführt werden. Das Polizeikommissariat 35 wird sich mit dem Bezirksamt Wandsbek in Verbindung setzen.
Die zum Ortskern Volksdorf zählende Straße Dorfwinkel befindet sich ebenfalls in einer Tempo-30-Zone. Aufgrund durchgehend geringer Fahrbahnbreiten und einem unübersichtlichen Streckenverlauf kann eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht erfolgen.
Am 12.02.16 fand ein gemeinsamer Ortstermin der Straßenverkehrsbehörde des PK 35 und der Verkehrsdirektion 5 (Fahrradangelegenheiten) statt. In diesem Termin wurde die obige Auffassung im Wesentlichen bestätigt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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