20-2448

Zweirichtungsverkehr für den Radverkehr im Volksdorfer Ortskern ermöglichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2015 (Drs. 20-2068.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Behörden und Stellen werden gebeten zu prüfen, ob im Ortskern von Volksdorf

für die Straßen Im Alten Dorfe, Dorfwinkel und Claus-Ferck-Straße ein Zweirichtungsverkehr für

Radfahrer ermöglicht werden kann.

 

Im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 35 nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Die Voraussetzungen für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung:

 

  1. Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn

 

a)      eine ausreichende Begegnungsbreite (Anmerkung: in der Regel 3 Meter mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten) vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,

 

b)      die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,

 

c)      für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.      

 

  1. Das Zusatzzeichen 1000-32 ist an allen Zeichen 220 anzuordnen. Wird durch Zusatzzeichen der Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen, ist bei Zeichen 267 das Zusatzzeichen 1022-10 (Sinnbild eines Fahrrades und „frei“) anzubringen. Vgl. zu Zeichen 267.

 

Der Verlauf der Einbahnstraße Im Alten Dorfe – Claus-Ferck- Straße ist Teil einer Tempo- 30- Zone. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und Planungshinweise für Stadtstraßen fand im Dezember 2015 durch Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde des PK 35 eine Ortsbesichtigung der o.g. Einbahnstraße statt. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung grundsätzlich möglich erscheint. Hierzu bedarf es u.a. der Einrichtung von baulichen Schutzräumen / Ausweichflächen  für Radfahrende unter Wegfall von etwa zwei bis drei Parkplätzen in der Claus-Ferck-Straße ( Westseite ) zwischen Uppenhof und Weiße Rose. Zur Umsetzung der Maßnahme ist das Mitwirken des Straßenbaulastträgers (Bezirksamt Wandsbek) erforderlich. In Höhe  Claus-Ferck-Straße / Weiße Rose ist in Richtung Wiesenhöfen die Anlage eines  markierten Radfahrstreifens vorstellbar. Dafür ist ein leichter Versatz der beiden bestehenden Behindertenstellplätze in  der Claus-Ferck-Straße vor Hausnummer 1 in Richtung Hausnummer 3 notwendig, um den Radfahrstreifen noch vor der Kurve beginnen zu lassen. Dieser Streifen könnte im weiteren Verlauf als Schutzstreifen weiter geführt werden. Das Polizeikommissariat 35 wird sich mit dem Bezirksamt Wandsbek in Verbindung setzen.

 

Die  zum  Ortskern Volksdorf zählende Straße Dorfwinkel befindet sich ebenfalls in einer Tempo-30-Zone. Aufgrund durchgehend geringer Fahrbahnbreiten und einem unübersichtlichen Streckenverlauf kann eine Freigabe  für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht erfolgen.

 

Am 12.02.16 fand ein gemeinsamer Ortstermin der Straßenverkehrsbehörde des PK 35 und der Verkehrsdirektion 5 (Fahrradangelegenheiten) statt. In diesem Termin wurde die obige Auffassung im Wesentlichen bestätigt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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