21-1179

Zwei Maßnahmen in Tonndorf zur Sicherheit im Straßenverkehr Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-0918.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das Bezirksamt Wandsbek sowie das Polizeikommissariat 37 werden aufgefordert,

  1. bei den o.g. Standorten die Gefahrensituation umgehend zu beheben und ggf. ein Parkverbot zu installieren. Dabei kann auch auf bauliche Maßnahmen (wie Poller, Steine oder ein Rückbau der Parkbucht) zurückgegriffen werden.
  2. Bei den Maßnahmen ist am Standort Ahrensburger Straße aus Sicht des Ausschusses insbesondere zu prüfen: Rückbau der Parkbucht (2 PKW-Stellplätze) direkt vor dem Fast-Food-Restaurant.
  3. den Regionalausschuss Kerngebiet über entsprechende Maßnahmen zu informieren und ggf. auf weitere Gefahrenquellen im Bereich der Ahrensburger Straße sowie Stein-Hardenberg-Straße aufmerksam zu machen.

 

 

PK 38 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

zu 1: Parkende Autos vor „Fast-Food-Restaurant“ Ahrensburger Straße 156

 

Eine Auswertung der Unfalllage der letzten drei  Jahre ergab, dass sich in Höhe der Ausfahrt zwei Unfälle mit Personenschaden und drei Unfälle mit Sachschaden ereignet haben. Die Fahrzeuge sind sowohl nach rechts als auch nach links abgebogen, ein Zusammenhang mit parkenden Fahrzeugen und Sichteinschränkungen wurde nicht dokumentiert. Links der Ausfahrt befindet sich ein baulich hergestellter Parkstreifen,  die Anordnung eines Haltverbotes verbietet sich hier.

Der Rückbau der Parkbucht fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamt Wandsbek als Straßenbaulastträger und wäre hier zu prüfen.

 

zu 2: Parkende Autos im Wöschenhof 8

 

Eine Auswertung der Unfalllage der letzten drei  Jahre ergab, dass sich ein Unfall mit Sachschaden im Zusammenhang mit der Ausfahrt  zu Hausnummer 8 ereignet hat.

Die Beschwerden in Verbindung mit dem ruhenden Verkehr sind dem Polizeikommissariat 38 bekannt. Von Seiten der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde,  PK 382, wurde im März 2018 Kontakt zur Straßenplanung und Wegeaufsicht des Bezirksamt Wandsbek aufgenommen und die Herstellung der  Grundstückszufahrt in  ausreichender Breite für die Schleppkurven der Feuerwehr und Versorgungsfahrzeuge angeregt. Die Umsetzung ist mittlerweile erfolgt, es steht eine ausreichend breite Zufahrt zur Verfügung.

Ansonsten gilt gemäß § 10 der StVO : „Wer aus einem Grundstück, auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.“

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach § 45 (9) StVO nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Nach Auswertung der Unfalllage im Wöschenhof kann keine Gefahrenlage hergeleitet werden, die eine Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen rechtfertigen würde.

 

Kontrollen bezüglich des ruhenden Verkehrs werden vom PK 38 im Rahmen der personellen Ressourcen  und Prioritätensetzung durchgeführt und festgestellte Ordnungswidrigkeiten geahndet.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n