Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben beschreiben die Ausgaben eines Projekts, die als förderfähig erachtet werden.
In dem Merkblatt „Hinweise zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben“ wurden in diesem Zusammenhang allgemeine Regelungen zum Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Einreichen des Verwendungsnachweises für die Antragstellenden zusammengefasst. Das Merkblatt kann der Anlage entnommen werden. Das Merkblatt wird regelhaft mit den Antragsunterlagen versandt.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Finanzen und Kultur in der letzten Legislaturperiode folgende Ausgaben nicht als zuwendungsfähig angesehen:
Projekte, die nach Auffassung des Ausschusses über Fachbehörden gefördert werden könnten (z. B. Schulprojekte, Unterstützung von „Tagesmütterangeboten“ etc.), wurden ebenfalls nicht als zuwendungsfähig erachtet.
Des Weiteren setzte sich der Ausschuss die Regel, dass von Kirchen beantragte Zuwendungen grundsätzlich nur zu 60 % bewilligt werden.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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