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Zustand der Straßenzüge Hüllenkamp, Hüllenkoppel und Düpheid verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2018 (Drs. 20-5690.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, den Zustand der Straßen Hüllenkamp zwischen Schöneberger Straße und Grunewaldstraße, Hüllenkoppel und Düpheid einschließlich der Parkstände und der Nebenflächen (Gehwege) zu prüfen und die Maßnahmen für eine nachhaltige Behebung der Schäden in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogramms Straßen aufzunehmen.

Sobald Kapazitäten frei werden, soll die Verwaltung in Abwägung mit anderen Vorhaben des Maßnahmenspeichers die Straßenzüge aufgrund des Zustands mit einer entsprechend hohen Priorität behandeln.

  1. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, durch geeignete Sofortmaßnahmen die vielen Schlaglöcher und Risse in den genannten Straßenzügen auszubessern.
  2. Im Bereich des Bolzplatzes möge die Verwaltung die Grasnarbe auf dem Gehweg entfernen und die vollständige Breite des Gehweges wieder herstellen.

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

1. Zustände der Straßenzüge Hüllenkamp, Hüllenkoppel und Düpheid überplanen

Hüllenkamp: Die Fahrbahn weißt punktuell Schäden, insbesondere durch Netzrisse und Aufbrüche auf. Das Bezirksamt prüft, eine Dünnschichtsanierung 2020 durchzuführen.

Die Nebenflächen sind in einem soliden, verkehrssicheren Zustand. Drei offene Arbeitsaufträge werden im Zuge der laufenden Unterhaltung umgesetzt. In den Nebenflächen besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Hüllenkoppel: Die Fahrbahn befindet sich in einen guten Zustand. Die Parkplätze sind verkehrssicher.

Die Nebenflächen befinden sich in einem soliden, verkehrssicheren Zustand. Sechs  Arbeitsaufträge werden im Zuge der laufenden Unterhaltung umgesetzt.

Düpheid: Die Fahrbahn ist schadhaft. Für 2019 ist die Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche dem DSK-Programm 2019 vorgesehen.

Die Nebenflächen befinden sich in einem soliden, verkehrssicheren Zustand.

2. Sofortmaßnahmen für Schlaglöcher und Risse:

Bei den genannten Rissen ist keine Sofortmaßnahme notwendig. Die Schlaglöcher werden mit Kaltasphalt zeitnah beseitigt.

3. Gehweg vor Bolzplatz:

Dieser Bereich ist seit Ende 2015 als baulicher Mangel deklariert und konnte aus Prioritätsgründen bisher nicht beseitigt werden. Rd. 1,20 m Gehwegbreite stehen weiterhin zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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