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Zustand der Küche im Bürgersaal Wandsbek Kleine Anfrage vom 12.09.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Nach Aussagen des Bezirksamtes kann die Teeküche des Bürgersaals und der anschließen-den Räume nicht mehr genutzt werden. Diese Teeküche war bisher die Möglichkeit, spontan und mit geringem Aufwand die tagenden Gruppen mit Tee/Kaffee zu versorgen.

 

 

Dies vorausgeschickt, frage ich die Bezirksverwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:              23.09.2019

 

  1. Seit wann kann die Teeküche nicht mehr genutzt werden?

 

  1. Aus welchen Gründen soll sie nicht mehr genutzt werden?

 

  1. Ist geplant sie wieder zu öffnen, wenn nein, warum nicht. Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Teeküche wieder zu öffnen?

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Teeküche steht grundsätzlich – sofern sie mitgebucht wird – den Nutzern zur Verfü-gung. In der Vergangenheit gab es jedoch Probleme bezüglich des hygienischen Zu-stands der Küche, so dass eine Anmietung kurzzeitig nicht möglich war. Zwischenzeit-lich fand eine Grundreinigung der Küche statt, so dass sie externen Mietern wieder zur Verfügung steht. Die interne Nutzung durch Dienststellen des Bezirksamtes ist nur noch eingeschränkt und nach Absprache möglich.

Bei künftigen Buchungen wird zudem eine Reinigungspauschale erhoben, damit generell gewährleistet ist, dass nachfolgende Nutzungen möglich sind. Die Kontrolle erfolgt über den externen Dienstleister. Die Verwaltung plant zudem die Küche zu renovieren und mit neuem Mobiliar auszustatten. Wenn diese Maßnahme umgesetzt wird, kommt es wäh-rend dieser Renovierung zu einer Schließung der Küche. Der genaue Zeitrahmen kann noch nicht genannt werden. Die Schließung erfolgt dann in Absprache mit prima events damit potentielle Nutzer möglichst wenig beeinträchtigt werden.

 

 

  1. Wer hat die Teeküche in diesem Jahr genutzt? Bitte listen Sie die Gruppen mit Datum der Nutzung auf.

 

Siehe anliegende Tabelle von prima events (Anlage 3).

 

 

  1. Wie war bisher der Zugang geregelt, gab es Nutzungsgebühren?

 

Siehe Antwort zu Fragen 1 bis 3. Die Höhe der Nutzungsgebühr ist in der Anlage 1 der Dienstanweisung für Nutzungsentgelte der Bezirksämter (Anlage 2) in der jeweiligen gül-tigen Fassung unter Ziffer 1.1.1 für die Tarifgruppen A und B geregelt.

 

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