21-2784

Zusammenarbeit des Bezirksamtes Wandsbek mit angrenzenden Gemeinden und Landkreisen Kleine Anfrage vom 10.02.2021

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

In Zeiten knapper Flächenressourcen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr und Natur müssen aus Sicht der Liberalen die Verwaltungen länderübergreifend planen und nicht jede Gemeinde bzw. Bezirk oder Kreis autark für sich allein. Da der Bezirk Wandsbek an vielen Stellen an Schleswig-Holstein grenzt, sollte hier eine länderübergreifende Planung bzw. Abstimmung zum Standard gehören.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

  1. Welche länderübergreifenden Arbeitsgruppen gibt es im Bezirksamt Wandsbek zur Zusammenarbeit mit Verwaltungen in Schleswig-Holstein?
  2. Wenn es keine festen Arbeitsgruppen gibt, an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt wird mit den angrenzenden Gemeinden und/oder Landkreisen zu welchen Planungen oder Projekten in welchen Bereichen kommuniziert?
  3. Wenn die Zuständigkeit nicht bei der Bezirksverwaltung liegt, wo liegt die Verantwortlichkeit und wann und inwiefern ist der Bezirk Wandsbek in diese Prozesse eingebunden? Wie läuft die Kommunikation aus der ggf. nicht in Wandsbek ansässigen, verantwortlichen Abteilung in die Bezirksverwaltung Wandsbek und zurück?
  4. Gibt es zu dem Verfahren ggf. eine Fachanweisung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, von welchem Datum verbunden mit der Bitte um Beifügung als Anlage.
  5. Ein thematisches Beispiel für die Vernetzung des Bezirkes Wandsbek mit angrenzenden Gemeinden und Landkreisen im Bundesland Schleswig-Holstein: Pendlerverkehr. Frage dazu:
    Werden erfasste Verkehrsströme gemeinsam mit den angrenzenden Gemeinde und/oder Landkreisen ausgewertet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann hat dieser Austausch das letzte Mal stattgefunden?

 

Anhänge

keine Anlage/n