20-3404

Zugewachsene und überwucherte Fahrradwege am Heegbarg und am Saseler Mühlenweg in einen verkehrstauglichen Zustand versetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs. 20-2891.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten, den Zustand des Radwegs zu prüfen und akute Mängel an der Verkehrssicherheit, die außerhalb von Planungserfordernissen des Arbeitsprogramms MR liegen, schnellstmöglich zu beseitigen. Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen zu prüfen, ob der Abschnitt Saseler Mühlenweg zwischen Feldblumenweg und Saseler Chaussee in das Wegereinigungsverzeichnis der Stadtreinigung Hamburg aufgenommen werden kann.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt auf Grundlage einer Stellungnahme der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu Satz 2 des Beschlusses wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich sind nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) die Anliegerinnen und Anlieger für die Reinigung der Geh- und Radwege eines öffentlich gewidmeten Weges vor ihrem Grundstück verantwortlich. Die Reinigungspflicht umfasst nach § 30 Abs. 2 HWG die Beseitigung von Laub, Unrat und sonstigen Verschmutzungen.

 

Wenn besondere örtliche Gegebenheiten zu einer Verschmutzungslage führen, deren Beseitigung nicht in ausreichendem Maße von den Anliegern gewährleistet werden kann, muss die SRH als Öffentlicher Reinigungsdienst die Reinigung durchführen. Die Prüfung einer Aufnahme  in das Wegereinigungsverzeichnis erfolgt anhand klar definierter Kriterien.

 

Im Abschnitt des Saseler Mühlenwegs zwischen dem Feldblumenweg und Saseler Chaussee liegt derzeit keine Verschmutzung vor. Auch aus der Vergangenheit sind der SRH keine Pro-bleme, z. B. Verschmutzungsmeldungen über die „Hotline Saubere Stadt“, der SRH bekannt.

Auf den Teilstrecken Feldblumenweg - Bramkoppel sowie Alsterredder - Saseler Chaussee sind die Radwege und teilweise auch die Gehwegflächen zumindest einseitig der Straße unpassierbar, da sie teilweise komplett zugewachsen sind. Nach Herstellung erkennbarer Gehweg- und Radwegflächen kann die Reinigungsverpflichtung der Anlieger für die Flächen wieder eingefordert bzw. die Durchführung überprüft werden.

 

Für Herstellung, Unterhaltung und Pflege der öffentlich gewidmeten Wegeflächen ist das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, verantwortlich.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt hat im Juli 2016 den Zustand der Nebenflächen geprüft, vorhandene Mängel wurden bereits im Saseler Mühlenweg behoben und im Bereich Heegbarg ist ein entsprechender Auftrag an eine Fachfirma vergeben worden, die Arbeiten erfolgen im Rahmen der Kapazitäten der Firma. In diesem  Bereich besteht keine Radwegebenutzungspflicht, es handelt sich um die sog. „Servicelösung“.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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