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Zugangswege zum U-Bahnhof Berne sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.01.2019 (Drs. 20-6953.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, den zuständigen Regionalausschuss und in jeweils geeigneter Weise auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren,
    1. in welchem Umfang, mit welcher Begründung und für welche Dauer der vhw entsprechende Absperrmaßnahmen sowie Sondernutzungen nach dem Hamburgischen Wegegesetz genehmigt wurden und in welchem Umfang die vhw tatsächlich die Nutzung von Straßen und Wegen einschränkt;
    2. in welchem Umfang in diesem Zusammenhang Baumfällmaßnahmen durch wen beantragt, mit welcher Begründung genehmigt wurden und in welchem Umfang Baumfällungen bisher vorgenommen oder noch geplant sind;
    3. welchem Zweck die Absperrmaßnahmen im Berner Gutspark dienen, welche Maßnahmen konkret geplant sind und mit welcher Dauer zu rechnen ist.
  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert durch geeignete Maßnahmensicherzustellen,

a.                  dass die tradierten Wegebeziehungen zwischen der Berner Siedlung und dem Bahnhof schnellstmöglich wieder hergestellt werden,

b.                  dass die durchgängige Öffnung des Plattenfoorts für Fußgänger größtmöglich, zumindest aber in denjenigen Zeiten sichergestellt wird, in denen keine Bauarbeiten an der Seniorenanlage Walddörfer stattfinden (z.B. am Wochenende, abends und nachts). Hierzu ist ggf. ein zweiter Bauzaun zu errichten, welcher die Flurstücksgrenze der vhw von dem Fußweg Plattenfoort abtrennt.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizeikommissariat 38 (PK 38):

Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht um die Einrichtung einer Haltverbotstrecke und die  Absicherung einer Arbeitsstelle für die Sanierung der Seniorenwohnanlage Walddörfer. Zusätzlich wurde über den Wegewart des Bezirksamt Wandsbek eine Sondernutzung für Materiallagerung für den Plattenfoort zwischen Berner Allee und Zuwegung in den Gutspark und einer entsprechenden Absicherung mittels Bauzaun vereinbart.

Der Umbau der Seniorenwohnanlage ist vorgesehen vom 10.11.18, 8 Uhr bis 31.10.20, 16 Uhr (siehe straßenverkehrsbehördliche Anordnung 038/8V/726320/2018).

 

Die freie Zugänglichkeit des Plattenfoort am Wochenende und nachts ist aus Sicht des PK 382 für den Bauablauf nicht zumutbar, zumal jederzeit folgende Wegebeziehungen aus der Berner Siedlung zum Berner Bahnhof vorhanden sind:

 

a) durch  den Berner Gutspark

Der Gehweg befindet sich ca. 30 m vom Fußgängerüberweg über die Berner Allee entfernt      neben der dortigen Bushaltestelle und führt eine kurze Strecke durch den Park  und hinter der      Wohnanlage zurück auf den Plattenfoort.

b) über die ca. 160 m vom Fußgängerüberweg entfernte Lichtsignalanlage am Knoten Berner

     Heerweg.

 

Die bestehende straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Gewährleistung und Absicherung der Bautätigkeiten wird aufrecht erhalten.

 

 

Das  Bezirksamt Wandsbek ergänzt wie folgt:

Zu 1b.:

Auf den öffentlichen Flächen (Straßenbäume, Parkbäume) wurden keine Baumfällungen im Rahmen der der Baumaßnahme durchgeführt. Ebenfalls wurden keine Fällanträge hinsichtlich des Privatgrundes im Rahmen der Baumaßnahme gestellt.

 

zu 1c.:

Die Teilsperrung einer Wegefläche im Berner Gutspark war erforderlich, da die an der Wegefläche stehende Eiche nicht mehr verkehrssicher ist und mögliche Astausbrüche auf die Wegefläche fallen könnten. Im Frühjahr 2019 wurde eine zumutbare Wegeumleitung neu gebaut, die von den Bürgern gut angenommen und akzeptiert wird. Um die prägende ca. 250 Jahre alte Eiche weiterhin zu erhalten wird der Bereich auch zukünftig abgesperrt bleiben.

 

In den nächsten Monaten wird der vorhandene  Bauzaun entfernt und der Schutzbereich um die Eiche mit einem ca. 80 cm hohen Holzzaun abgesperrt, eine Infotafel für die Parkbesucher aufgestellt und die Fläche  unter der Eiche wird als Langgraswiese entwickelt.  Derzeit läuft die Angebotseinholung für die erforderlichen Arbeiten. Das Bezirksamt geht derzeit von einer Umsetzung bis zum IV. Quartal 2019 aus.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n