20-3140

Zugang zum Informationsangebot der FHH verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3094)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgenden Beschluss hat die Bezirksversammlung am 11.06.2016 gefasst:

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, den Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg www.hamburg.de barrierefrei zugänglich zu machen.

 

  1. Das Bezirksamt Wandsbek wird gem. § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, zukünftig die Broschüren „Wohnen, Leben und Arbeiten im Bezirk Wandsbek“, „Bürgerservice im Bezirk Wandsbek“ und „Älter werden. Aktiv bleiben. Wissenswertes über den Bezirk Wandsbek“(oder analoge Broschüren) zusätzlich barrierefrei auf hamburg.de zu veröffentlichen.

 

  1. Die Senatskanzlei wird gem. § 27 BezVG gebeten, sich dafür einzusetzen, auf hamburg.de das vermehrte Erstellen von Dokumenten in leichter Sprache und das Einstellen barrierefreier Veröffentlichungen voranzubringen und dafür den Behörden und Bezirksämtern die benötigten Ressourcen (z.B. zur Beauftragung externer Dienstleister) zur Verfügung zu stellen.

 

 

Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat den Beschluss zur Kenntnis genommen und wird bei Neuauflagen der oben genannten sowie analogen Broschüren eine barrierefreie Veröffentlichung auf hamburg.de umsetzen. Hierfür ggf. zur Verfügung gestellte, zusätzliche Ressourcen (siehe Petitum Pkt. 3) werden entsprechend eingesetzt. Die Bezirksversammlung wird hierüber jeweils zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichungen gesondert informiert.

 

 

 

Zum Beschluss nimmt die Senatskanzlei wie folgt Stellung::

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat mit der hamburg.de GmbH & Co KG (Betreibergesellschaft) im Jahr 2003 einen Vertrag über den Betrieb eines internetbasierten Stadtinformationssystems geschlossen (Be­treibervertrag). Auf dessen Grundlage wird der Internetauftritt der FHH veröffentlicht. Die Betreibergesellschaft hat danach die Verpflichtung, der FHH die notwendige Infrastruktur zur Publikation der Verwaltungsinhalte bereitzustellen. Die FHH ist verpflichtet, die originär von der Verwaltung erzeugten oder beauftragten Inhalte auf dem Stadtportal zu präsentieren. Als Verwaltung gelten im Sinne des Betreibervertrags die Dienststellen der Stadt Hamburg.

 

Der Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg unterhalb des Portals www.hamburg.de sowie die sogenannten Mandanten, die mithilfe des städtischen Content Management Systems Coremedia erstellt werden, folgen technisch den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für behinderte Menschen (HmbBITVO) in der Fassung vom 14. November 2006.

 

Im Jahr 2016 erarbeiten die Behörden und Bezirke innerhalb der „Arbeitsgruppe Leichte Sprache in der FHH“ unter Federführung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Finanzbehörde Kriterien für die Erstellung von Dokumenten in leichter Sprache. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden in das Stadtportal www.hamburg.de integriert, sobald sie vorliegen.

 

Über das Content Management System der Freien und Hansestadt Hamburg können Dokumente in leichter Sprache sowie barrierearme Veröffentlichungen beispielsweise als Downloadobjekte oder als eigenständige Artikel veröffentlicht werden.

Die Internetredaktion der Pressestelle des Senats innerhalb der Senatskanzlei ist als Fachliche Leitstelle für die technische und konzeptionelle Weiterentwicklung des Portals www.hamburg.de sowie seiner Mandanten zuständig. Für die inhaltliche Erstellung barrierearmer Dokumente sowie für ihre Veröffentlichung sind die jeweiligen Berden bzw. Bezirke verantwortlich. Zuständig für die Bezirke ist der Bezirk Hamburg-Nord.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Keine Anlage.