20-3094

Zugang zum Informationsangebot der FHH verbessern Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke und die LFG

Antrag

Sachverhalt

 

Anlage/n:

 

Der Inklusionsbeirat des Bezirksamtes Wandsbek setzt sich analog zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dafür ein, den Zugang zum Informationsangebot der FHH zu verbessern. 

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit Beschluss vom 07.05.2016 (Drs. 20-1147) einen Inklusionsfonds eingerichtet. Der Ausschuss für Soziales und Bildung wurde beauftragt, Vergabekriterien für diesen Inklusionsfonds zu entwickeln. 

 

Nach der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung vom 27.06.2016 fand ein gemeinsames Gespräch der Fachsprecher der Fraktionen, dem Bezirksamt Wandsbek und Mitgliedern des Inklusionsbeirats Wandsbek statt. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde festgestellt, dass die offizielle Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg, und damit auch die daran angebundene Homepage des Bezirksamts Wandsbek, keine barrierefreie Homepage ist.

Barrierefreie Homepages vermeiden eine Vielzahl an Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver, Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen. Sie bieten Web-Angebote, die von allen NutzerInnen unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten barrierefrei genutzt werden können.

 

Die University of Wisconsin-Madison hat eine Richtlinie für barrierefreie Webinhalte herausgegeben, die von der Deutschen Behindertenhilfe Aktion Mensch e.V. übersetzt und verbreitet wird. Diese Richtlinie deckt einen großen Bereich von Empfehlungen ab, um Webinhalte barrierefreier zu machen (vgl: http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/).

 

Die vor kurzem neugestaltete Homepage der Hamburgischen Bürgerschaft wurde beispielsweise als barrierefreie Homepage erstellt (www.hamburgische-buergerschaft.de).

 

Die Bezirksversammlung begrüßt, dass das Bezirksamt Wandsbek bereits gezielt einige Beiträge im Internet barrierefrei veröffentlicht. Weitere Anstrengungen hinsichtlich der Veröffentlichungen in leichter Sprache und dem Einstellen barrierefreier Dokumente sollten unternommen werden. Hierfür ist teilweise zusätzlich externer Sachverstand erforderlich. 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 

 

 

Petitum/Beschluss

 

1   Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, den Internetauftritt der Freien und Hansestadt Hamburg www.hamburg.de barrierefrei zugänglich zu machen.

 

2   Das Bezirksamt Wandsbek wird gem. § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, zukünftig die Broschüren „Wohnen, Leben und Arbeiten im Bezirk Wandsbek“, „rgerservice im Bezirk Wandsbek“ und „Älter werden. Aktiv bleiben. Wissenswertes über den Bezirk Wandsbek“ (oder analoge Broschüren) zusätzlich barrierefrei auf hamburg.de zu veröffentlichen. 

 

3   Die Senatskanzlei wird gem. § 27 BezVG gebeten, sich dafür einzusetzen, auf hamburg.de das vermehrte Erstellen von Dokumenten in leichter Sprache und das Einstellen barrierefreier Veröffentlichungen voranzubringen und dafür den Behörden und Bezirksämtern die benötigten Ressourcen (z.B. zur Beauftragung externer Dienstleister) zur Verfügung zu stellen. 

 

 

Anhänge

Sachverhalt:

 

 

Der Inklusionsbeirat des Bezirksamtes Wandsbek setzt sich analog zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dafür ein, den Zugang zum Informationsangebot der FHH zu verbessern. 

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit Beschluss vom 07.05.2016 (Drs. 20-1147) einen Inklusionsfonds eingerichtet. Der Ausschuss für Soziales und Bildung wurde beauftragt, Vergabekriterien für diesen Inklusionsfonds zu entwickeln. 

 

Nach der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung vom 27.06.2016 fand ein gemeinsames Gespräch der Fachsprecher der Fraktionen, dem Bezirksamt Wandsbek und Mitgliedern des Inklusionsbeirats Wandsbek statt. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde festgestellt, dass die offizielle Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg, und damit auch die daran angebundene Homepage des Bezirksamts Wandsbek, keine barrierefreie Homepage ist.

Barrierefreie Homepages vermeiden eine Vielzahl an Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver, Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen. Sie bieten Web-Angebote, die von allen NutzerInnen unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten barrierefrei genutzt werden können.

 

Die University of Wisconsin-Madison hat eine Richtlinie für barrierefreie Webinhalte herausgegeben, die von der Deutschen Behindertenhilfe Aktion Mensch e.V. übersetzt und verbreitet wird. Diese Richtlinie deckt einen großen Bereich von Empfehlungen ab, um Webinhalte barrierefreier zu machen (vgl: http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/).

 

Die vor kurzem neugestaltete Homepage der Hamburgischen Bürgerschaft wurde beispielsweise als barrierefreie Homepage erstellt (www.hamburgische-buergerschaft.de).

 

Die Bezirksversammlung begrüßt, dass das Bezirksamt Wandsbek bereits gezielt einige Beiträge im Internet barrierefrei veröffentlicht. Weitere Anstrengungen hinsichtlich der Veröffentlichungen in leichter Sprache und dem Einstellen barrierefreier Dokumente sollten unternommen werden. Hierfür ist teilweise zusätzlich externer Sachverstand erforderlich. 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 

 

 

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