21-7291

Zu Fuß zur Schule - Risiken durch "Eltern-Taxis" minimieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.05.2023 (Drs. 21-6876.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.08.2023
06.07.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten

1. durch das Anschreiben aller Grundschulen in Wandsbek die Eltern, Elternräte, SchülerInnenvertretung und die Lehrer auf das Thema hinzuweisen und zur Sensibilisierung beizutragen

 2. einen Vertreter der Lehrerverbände, Elternkammer und der SchülerInnenkammer in dem

zuständigen Fachausschuss zu diesem Thema anzuhören, dabei ist auf Beteiligung (gemäß

Bezirksverwaltungsgesetz) der Kinder- und Jugendlichen zu achten; hinzugezogen werden

sollte zudem ein Polizeibeamter bzw. eine Polizeibeamtin mit Schwerpunkt Verkehrserziehung

3. bei den Grundschulen die Einzugsgebiete ihrer Schüler abzufragen, sofern die Daten vorliegen

4. die zuständige Fachbehörde wird gebeten, bestehende Konzepte, die erfolgreich gelebt

werden, wie z.B. Schulexpress, Zu Fuß zur Schule, Schulbus zu Fuß den Mitgliedern des

Fachausschusses vorzustellen

5. die Kommunikation der bereits bestehenden SCHULEXPRESS-Standorte an die Eltern vor

der Einschulung und zu Schulbeginn durch die Grundschulen vorzunehmen

6. straßenverkehrliche Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Sichtbeziehungen im direkten

Schulumfeld verbessert werden können, wie Poller, Halteverbotszonen von 7:30-18:00 Uhr.

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

 

In dem o. g. Beschluss wird die Gefährdung beklagt, welche insbesondere durch starken Autoverkehr im Bereich von Grundschulen, dieser wiederum verursacht vor allem durch elterlichen ‚Hol- und Bringdienst‘ („Eltern-Taxi“), für die Grundschülerinnen und Grundschüler entstehe. So verursachten „Eltern-Taxis“ eine erhebliche Verkehrsbelastung in den morgendlichen und auch mittäglichen Stunden und belasteten damit auch das Umfeld der Schulen.

 

Die skizzierte Praxis elterlicher Hol- und Bringdienste mit dem PKW ist der zuständigen Behörde bekannt, und bereits seit vielen Jahren bestehen vor diesem Hintergrund diverse Aktionen mit dem Ziel, dem Verhalten gegenzusteuern. Entsprechende Aktivitäten werden dabei häufig auch durch die Polizei Hamburg unterstützt.

 

Zuletzt wurden die Grundschulen am 31.05.2023 per Mail durch die für Mobilitäts- und Verkehrserziehung zuständige Fachreferentin über die „Schultüten-Aktion“ sowie die „Zu Fuß zur Schule-Aktion“ für das kommende Schuljahr informiert, mit denen insbesondere die Sorgeberechtigten der Grundschülerinnen und Schüler explizit auf das in dem bezirklichen Antrag skizzierte Problem aufmerksam gemacht und für mögliche Alternativen sensibilisiert bzw. gewonnen werden sollen. Über diese und weitere Aktivitäten wird die zuständige Behörde gerne durch die Entsendung der Referentin für Mobilitäts- und Verkehrserziehung in dem zuständigen Ausschuss informieren.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die BSB die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Ein Schreiben an die Grundschulen zum Thema „Zu Fuß zur Schule“ kann sicherlich erfolgen. Die Modalitäten werden geprüft.

 

Zu 2.:

Die BSB wird den Kammern nach §§ 79ff. Hamburgisches Schulgesetz (Schülerkammer, Elternkammer und Lehrerkammer) die Einladung zu einer Sitzung des zuständigen Fachaus-schusses der Bezirksversammlung Wandsbek weiterleiten. Über die Teilnahme an einer Sitzung des Fachausschusses entscheiden die Kammern selbst.

Die Bezirksversammlung wird gebeten, sich hinsichtlich der Entsendung der Verkehrslehrkräfte an die BIS zu wenden.

 

Zu 3.:

Einzugsgebiete gibt es seit Einführung der freien Schulwahl im Jahr 2004 nicht mehr.

 

Zu 4.:

Siehe Vorbemerkung.

 

Zu 5.:

In dem oben genannten Schreiben, werden die Grundschulen gebeten, die über Schulexpress-Standorte verfügen, diese den Sorgeberechtigen bekannt zu geben.

Im Rahmen der Selbstverantwortung entscheidet jedoch die Schulkonferenz darüber, ob ein solches Projekt an der Schule umgesetzt wird.

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörden der Polizeikommissariate (PK) 35, 37 und 38 wie folgt Stellung:

 

  1. Ausgangslage

 

In der Region Wandsbek befinden sich insgesamt 93 Schulen unterschiedlicher Ausrichtung, davon 48 Schulen im Bereich PK 38, 16 Schulen im Bereich PK 37 und 29 Schulen im Bereich PK 35.

 

  1. Bewertung

 

Zu 2.:

Die VD 6 wird einen Referenten oder eine Referentin mit Schwerpunkt Verkehrserziehung in den Fachausschuss entsenden. Zusätzlich wird ein zuständiger Polizeiverkehrslehrer oder eine Polizeiverkehrslehrerin des Bezirks Wandsbek anwesend sein.

 

Zu 4.:

Eine Vorstellung von Konzepten wie der Schulexpress, Schulbus ö. ä. kann durch die VD nicht erfolgen, da es unterschiedliche Modelle gibt und diese primär von den örtlichen Schulen organisiert und durchgeführt werden.

 

Zu 6.:

Alle Schulen im Bereich Hamburg werden durch Cop4U regelmäßig betreut. Dies umfasst über den innerschulischen Kontakt hinaus insbesondere die Schulwegsicherung. Hierzu gehört auch die grundsätzliche und wiederkehrende Überprüfung straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Verkehrsentwicklungen im engen Schulumfeld sowie ggf. Anpassung an die jeweils aktuell gültige Rechtslage. Hierbei stehen die Cop4U im ständigen Austausch mit der Schule sowie der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Die Aufgabe der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ist es, in Abstimmungen u.a. mit den Schulen, Elternvertretungen, Eltern und den Vertreterinnen und Vertretern in den Regionalausschüssen unter Mitwirkung der zuständigen Stadtteilpolizisten (wenn nicht zugleich Cop4U) und der zuständigen Polizeiverkehrslehrer/-innen die Verkehrssicherheit im Schulumfeld durch entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zu verbessern, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die unter 6. gewünschten Überprüfungen bereits mehrfach erfolgt und vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen Rechtslage den Bedarfen angepasst wurden.

 

Im Folgenden werden die Schulen, in deren Umfeld straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen in der Vergangenheit erfolgten oder aktuell in der Prüfung sind, aufgeführt.  Schulen bei denen eine Verbesserung der Sichtbeziehungen im direkten Schulumfeld aus unterschiedlichen Gründen nicht erforderlich sind, werden hier nicht betrachtet.

 

-          Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Müssenredder 59, 22399 Hamburg

Schule Müssenredder, Müssenredder 61, 22399 Hamburg

 

Zuletzt wurde im Mai 2022 das halbseitige Parken auf den Geh- bzw. Radwegen durch polizeiliche Maßnahmen unterbunden, so dass die Radwege wieder frei benutzbar waren.

Durch das nun stattfindende Parken auf der Fahrbahn kann eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus erreicht werden.

Im erweiterten Umfeld wurde ab Juni 2022 die Verkehrssituation im Tegelsbarg an der Einmündung Poppenbütteler Weg anlässlich der Befassung im Regionalausschuss (Drucksachen 21-5319 und 21-6371) intensiv begutachtet und Maßnahmen in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek, Management des öffentlichen Raums (MR) geprüft. Die Prüfungen durch MR sind noch nicht abgeschlossen.

Das PK 35 unterstützt Bemühungen des Bezirksamtes Wandsbek zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone in den Straßen Tegelsbarg, Müssenredder, Ruscheweystraße.

Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind zurzeit nicht erforderlich.

 

-          Christophorus Schule, Bergstedter Chaussee 205, 22395 Hamburg

Rudolf-Steiner-Schule, Bergstedter Chaussee 207, 22395 Hamburg

 

Zuletzt wurde zur Verbesserung der Sichtbeziehungen an der Einmündung Schäferredder /  Bergstedter Chaussee im Schäferredder ein Haltverbot eingerichtet.

 

-          Grundschule Poppenbüttel, Schulbergredder 21, 22399 Hamburg

Stadtteilschule Poppenbüttel, Schulbergredder 13, 22399 Hamburg

 

Zuletzt wurde im März 2023 eine Fußgängerfurt in der Straße Rehmbrook an der Einmündung Schulbergredder geprüft und abgelehnt.

 

-          Gymnasium Buckhorn, Im Regestall 25, 22359 Hamburg

Schule Buckhorn, Volksdorfer Damm 74, 22359 Hamburg

 

Zuletzt wurden straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im Schulumfeld im November und Dezember 2022 geprüft. In diesem Zuge wurden zur Verbesserung der Sichtbeziehungen durch Rückschnitt des Bewuchses und durch eine Überprüfung der Straßenbeleuchtung veranlasst.

 

-          Gymnasium Oberalster, Alsterredder 26, 22395 Hamburg

Schule Alsterredder, Alsterredder 28, 22395 Hamburg

 

Zuletzt wurde im August 2022 eine Gefahrenstelle durch Entfernung von Platzkübeln auf dem südlichen Gehweg des Alsterredders beseitigt. In diesem Zuge wurde statt des eingeschränkten Haltverbots (VZ 286) im Alsterredder ein absolutes Haltverbot (VZ 283) angeordnet. Im November 2022 wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf dem Schulweg im Saseler Mühlenweg in Höhe Bramkoppel geprüft und als nicht erforderlich erachtet.

 

-          Irena-Sendler-Schule, Am Pfeilshof 20, 22393 Hamburg

 

Das Umfeld der Schule, insbesondere in der Straße Am Pfeilshof und im Kippsweg, wurde zuletzt im Januar 2023 überprüft. Im Rahmen der Überprüfung wurde der Einbau von Eichenspaltpfählen in der Straße Am Pfeilshof auf dem Gehweg gegenüber dem Kippsweg veranlasst.

 

-          Schule Ahrensburger Weg, Ahrensburger Weg 12, 22359 Hamburg

Stadtteilschule Walddörfer, Ahrensburger Weg 30, 22359 Hamburg

Walddörfer-Gymnasium, Im Allhorn 45, 22359 Hamburg

 

Das Umfeld der Schulen, insbesondere im Ahrensburger Weg und in der Straße Im Allhorn, wurde zuletzt im April 2023 überprüft. Im Dezember 2022 wurde der FGÜ in der Straße Im Allhorn im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler überprüft. Diese Prüfung ergab keine Erforderlichkeit straßenverkehrsbehördlicher oder polizeilicher Maßnahmen. Zum Schutz der zu Fuß gehenden Personen, insbesondere auf dem Weg von und zur Schule, wird die Freigabe für den Radverkehr auf den Gehwegen (sogenannte Service-Lösung) des Ahrensburger Weges weg geordnet.

 

-          Schule An den Teichwiesen, Saseler Weg 30, 22359 Hamburg

 

Das Umfeld der Schule wurde im Zusammenhang mit der Befassung des Regionalausschusses Walddörfer zuletzt im November straßenverkehrsbehördlich bewertet. Das PK 35 regte die Einrichtung bzw. Erweiterung einer Tempo 30-Zone im Saseler Weg an. Eine entsprechende Zustimmung des Bezirksamtes Wandsbek (MR) liegt dem PK 35 vor.

 

 

-          Schule Bergstedt, Bergstedter Alte Landstraße 12, 22395 Hamburg

Stadtteilschule Bergstedt, Volksdorfer Damm 218, 22395 Hamburg

 

Das Umfeld der Schule wurde zuletzt im April 2023 überprüft. Im August 2022 wurde eine Verlegung einer Querungshilfe in der Bergstedter Alte Landstraße von dem PK 35 angeregt. Im weiteren Umfeld wurde bereits im Dezember 2022 im Volksdorfer Damm zwischen den Hausnummer 215 bis 262 eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h vor den Schulen Grundschule Bergstedt und Stadtteilschule Bergstedt angeordnet. Zudem wurden verschiedene zusätzliche Querungshilfen in der Bergstedter Chaussee geprüft. Die Prüfung ergab, dass keine weiteren Querungsstellen erforderlich sind.

 

-          Schule Duvenstedter Markt, Duvenstedter Markt 12, 22397 Hamburg

 

Das Umfeld der Schule wurde zuletzt im Zuge der Befassung des Regionalausschuss Walddörfer (Drucksachen 21-6283 und 21-6876) ab Dezember 2022 intensiv durch das PK 35 straßenverkehrsbehördlich überprüft. Daraus ergaben sich zunächst keine erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen. In diesem Zuge wurde auf Anraten des PK 35 eine Querungshilfe in der Straße Im Ellernbusch baulich hergestellt.

Im erweiterten Schulumfeld wurde im April 2023 aufgrund eines Bürgerhinweises die Verkehrssituation an der Bushaltestelle Mesterbrooksweg (in Fahrtrichtung Norden) in der Poppenbütteler Chaussee überprüft. Da Gelenkbusse in die dortige Furt der F-LSA beim Halten an der Bushaltestelle hineinragten, wurden Maßnahmen geprüft und die Haltestelle schließlich durch die Hamburger Hochbahn nach Süden verlegt.

 

-          Schule Eulenkrugstraße, Eulenkrugstraße 166, 22359 Hamburg

 

Das Umfeld der Schule, insbesondere die Situation im Huusbargstieg, an dem der Eingang der Schule liegt, wurde zuletzt im Zuge einer eingerichteten Einbahnstraße in der Eulenkrugstraße im November 2022 bewertet.

Die Prüfung ergab keine Erforderlichkeit weiterer straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen.

 

-          Schule Lemsahl-Mellingstedt, Redderbarg 46, 22397 Hamburg

 

Das Umfeld der Schule, die am Redderbarg liegt, wurde überprüft. Aktuell wird ein Anliegen zu Rad- und Motorradverkehr zwischen den Wendeanlagen im Redderbarg bewertet. Nach bisheriger Einschätzung sind keine weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erforderlich.

 

-          Schule Redder, Redder 4, 22393 Hamburg

 

Das Schulumfeld, insbesondere die Verkehrssituation in der Straße Redder, wurde zuletzt im April 2023 anlässlich einer eingerichteten Einbahnstraße überprüft. Dabei wurde ein Fehlverhalten durch Hol- und Bringverkehre gemeldet, die jedoch nicht bestätigt werden konnten. Eine straßenverkehrsbehördliche Überprüfung ergab, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

 

-          Schule Strenge, Strenge 5 22391 Hamburg

 

Das Umfeld der Schule, insbesondere das direkte Umfeld an der Straße Strenge und dem Schulteßdamm, wurde überprüft. Zuletzt wurde ein Haltverbot im Schulteßdamm 31 vor dem Hintergrund des Schulweges zur Schule Strenge im April 2022 überprüft und die Einhaltung polizeilich überwacht. Es wurden keine straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen als erforderlich erachtet.

 

-          Stadtteilschule Walddörfer, Vörn Barkholt 6, 22359 Hamburg

 

Das Umfeld der Schule wurde auf Veranlassung des Regionalausschuss Walddörfer durch das PK 35 im November 2021 überprüft. In diesem Zuge wurde die Beleuchtung des FGÜ überprüft. Die letzte Überprüfung im Mai 2023 ergab, dass ein Haltverbot vor der Schule in der Straße Vörn Barkholt eingerichtet wird, um die Sichtachsen am FGÜ zu verbessern. Im März 2023 wandte sich das PK 35 an das Bezirksamt Wandsbek mit der Bitte um Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen am FGÜ und der Fahrbahn im Bereich der Schule.

 

-          Schule an der Gartenstadt, Stephanstraße 103, 22047 Hamburg

 

Der Rückschnitt der Hecken auf Privatgrund wird kontinuierlich über den Wegewart des BzA Wandsbek veranlasst. Am Ende der Sackgasse, an dem sich der Haupteingang befindet, ist eine Haltverbotszone eingerichtet, die durch Hol- und Bringverkehre kontinuierlich missachtet wird. Dies führt zu Sichtbehinderungen. Intervention durch Schule und massive Polizeipräsenz führen nicht zur nachhaltigen Einsicht.

 

-          Grundschule Schimmelmannstraße, Schimmelmannstraße 70, 22043 Hamburg

 

Schlechte Sichtbeziehungen sind trotz entsprechender Haltverbotszonen ausschließlich auf massive Bring- und Holverkehre zurückzuführen. Weitere niedrigschwellige straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nicht möglich. Massive Intervention der Schule bzw. der Polizei führen hier jedoch mangels Einsichtsfähigkeit einiger Eltern nicht zum nachhaltigen Erfolg.

 

-          Katholische Schule St. Joseph, Böhmestraße 3, 22041 Hamburg

 

Die Bauarbeiten im Umfeld sind beendet, so dass jetzt eine Grenzmarkierung beidseitig der Einmündung Küsterkamp angeordnet werden kann, um entsprechende Sichtbeziehungen bei Querung der Fahrbahn im Bereich des Küsterkamps zu ermöglichen.

 

-          Grundschule Neurahlstedt, Rahlstedter Straße 190, 22143 Hamburg

 

Es erfolgte eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung von Sperrpfosten am rechtseitiger Gehweg in der Sackgasse. Weiterhin erging ein Auftrag an die Wegeaufsicht zum Rückschnitt der privaten Hecken.

 

-          Grundschule Nydamer Weg, Nydamer Weg 44, 22145 Hamburg

 

Die Anordnung einer Haltverbotstrecke im Nydamer Weg ggü. Nr. 44 befindet sich in Arbeit. Dadurch sollen die Sichtbeziehungen verbessert und der Schulanmarschweg sicherer gestaltet werden.

 

  1. Fazit

 

Die Schulwege unterliegen in Hamburg einer immer wiederkehrenden Überprüfung und werden auch zukünftig im Rahmen verfügbarer Ressourcen und Prioritätensetzungen auf Optimierungsmöglichkeiten geprüft.

Um Schulwege sicher zu gestalten, ist die Einhaltung der Verkehrsregeln durch alle Verkehrsteilnehmenden eine wichtige Säule. Der größtmögliche Verzicht auf die sog. „Elterntaxis“ trägt zu einem sichereren Schulweg aller Schulkinder bei.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n