20-4602

Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsichten - Sachstand Antrag der CDU-Fraktion angemeldet zur Debatte von der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

 

Bereits im Januar 2016 beschloss die Bezirksversammlung mit DrS. 20/2277 folgendes Petitum:

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek lehnt die Zentralisierung der bezirklichen Wohn- und Pflegeaufsichten ab, insbesondere bei einem anderen Bezirksamt.
  2. Die Fachbehörde wird aufgefordert, durch eine Optimierung der Abstimmungsprozesse von WPA und MDK eine Effizienzsteigerung zu erreichen.
  3. Die Fachbehörde wird aufgefordert, die WPA hinreichend mit Personal aufzustocken, fachlichen Weisungen und Arbeitsinstrumenten auszustatten.
  4. Die Fachbehörde wird aufgefordert, durch Übernahme und Anpassung bestehender Softwarelösungen (z.B. aus Rheinland-Pfalz) die Arbeitsbedingungen der WPA  kurz- bis mittelfristig zu verbessern, um die zeitraubende händische Dokumentation abzulösen.

 

Der aktuelle Sachstand ist, dass in einer Arbeitsgruppe ein Szenario teilweiser Aufgabenzentralisierungen entwickelt wurde. Es gibt Arbeitshypothesen, die Regelbegehungen der WPA an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auszugliedern, während anlassbezogene Begehungen stationärer Einrichtungen weiterhin von den bezirklichen WPA durchgeführt werden sollen. Als Schnittstelle und einziger Ansprechpartner soll nur ein Bezirksamt den Kontakt zum medizinischen Dienst der Krankenkassen abbilden. Eine s.g. „Kopfstelle“ zur „fachlichen Steuerung“ der WPA soll bei einem Bezirk eingerichtet werden. Auch die Überwachung der ambulanten Pflegedienste soll Hamburg-weit zentral erfolgen.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hält die Hamburg-weit zentrale Überwachung sowohl der stationären als auch der ambulanten Pflegeeinrichtungen und –dienste für nicht sinnvoll und ist der Überzeugung, dass die Ausgliederung oder Zentralisierung von Aufgabenbestandteilen der Überwachung die Aufgabenerledigung schwächt.

 

Für eine verbesserte fachliche Aufgabenwahrnehmung bedarf es in erster Linie einer adäquaten Ressourcenausstattung, einer Überarbeitung der Prüfanforderungen sowie einer verbesserten fachlichen Steuerung durch die BGV. Die Fachaufsicht über die Bezirke ist eine behördliche Aufgabe und kann nicht auf einen Bezirk übertragen werden.

amburgHamburg

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit Nachdruck aufzufordern,

 

  1. die Wohnpflegeaufsicht für stationäre und ambulante Einrichtungen im Bezirksamtsbereich bei dem jeweiligen Bezirksamt zu belassen,
  2. die Prüfanforderungen entsprechend der Anforderungen an eine effiziente Wahrnehmung der Überwachung der betroffenen Einrichtungen zu überarbeiten,
  3. die personellen Ressourcen der bezirklichen Wohnpflegeaufsicht auskömmlich zu sichern,

 

Die Fachbehörde wird gebeten dem Ausschuss für Soziales und Bildung über die zwischenzeitlichen Aktivitäten bezüglich der mit DrS. 20/2277 geforderten Softwarelösungen und auskömmlicher Personalausstattung zu berichten.

 

 

 

 

 

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