Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsichten - Sachstand Antrag der CDU-Fraktion angemeldet zur Debatte von der Fraktion Die Linke
Bereits im Januar 2016 beschloss die Bezirksversammlung mit DrS. 20/2277 folgendes Petitum:
Der aktuelle Sachstand ist, dass in einer Arbeitsgruppe ein Szenario teilweiser Aufgabenzentralisierungen entwickelt wurde. Es gibt Arbeitshypothesen, die Regelbegehungen der WPA an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auszugliedern, während anlassbezogene Begehungen stationärer Einrichtungen weiterhin von den bezirklichen WPA durchgeführt werden sollen. Als Schnittstelle und einziger Ansprechpartner soll nur ein Bezirksamt den Kontakt zum medizinischen Dienst der Krankenkassen abbilden. Eine s.g. „Kopfstelle“ zur „fachlichen Steuerung“ der WPA soll bei einem Bezirk eingerichtet werden. Auch die Überwachung der ambulanten Pflegedienste soll Hamburg-weit zentral erfolgen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek hält die Hamburg-weit zentrale Überwachung sowohl der stationären als auch der ambulanten Pflegeeinrichtungen und –dienste für nicht sinnvoll und ist der Überzeugung, dass die Ausgliederung oder Zentralisierung von Aufgabenbestandteilen der Überwachung die Aufgabenerledigung schwächt.
Für eine verbesserte fachliche Aufgabenwahrnehmung bedarf es in erster Linie einer adäquaten Ressourcenausstattung, einer Überarbeitung der Prüfanforderungen sowie einer verbesserten fachlichen Steuerung durch die BGV. Die Fachaufsicht über die Bezirke ist eine behördliche Aufgabe und kann nicht auf einen Bezirk übertragen werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit Nachdruck aufzufordern,
Die Fachbehörde wird gebeten dem Ausschuss für Soziales und Bildung über die zwischenzeitlichen Aktivitäten bezüglich der mit DrS. 20/2277 geforderten Softwarelösungen und auskömmlicher Personalausstattung zu berichten.
keine Anlage/n
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