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Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsichten nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen durchsetzen! Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) regelt Anforderungen an verschiedene Wohn- und Betreuungsformen sowie deren Überprüfung. Im Koalitionsvertrag findet man dazu auf S.92:

„In die Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) wollen wir intensivieren. Wir werden hierzu Synergien nutzen, die entstehen, wenn wir die vorhandenen Stellen der Wohn-Pflege-Aufsicht in einem Bezirk zusammenführen und sie zu einem modernen Prüf- und Beratungsteam weiterentwickeln…“

Im September 2015 reagierte der Seniorenbeirat Wandsbek mit einer Stellungnahme an die Senatorin für Gesundheit- und Verbraucherschutz und die Bezirksamtsleitung Wandsbeks. In diesem Schreiben positionierte er sich deutlich gegen eine Zentralisierung.

So heißt es dort: “Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Zusammenführung der WPA in eine zentrale Dienststelle soll bewirken: eine Vereinheitlichung der Arbeitsprozesse, gemeinsame Schwerpunkte und Prioritäten, Standards für Maßnahmenkataloge mit dem Ziel der Qualitätssicherung, eine Steigerung der Handlungsfähigkeit, ein einheitliches Beschwerdemanagement, Informationsfluss und Vertretungsmöglichkeiten. Man geht von besseren Ergebnissen bei gleichem oder reduziertem Personaleinsatz aus. Das glauben wir nicht!“ 

Der Ausschuss für Soziales und Bildung konnte nun am 11. Januar mit Unterstützung  der WPA und des SoVD in die fachliche Beratung gehen. Hierbei wurde deutlich, dass die Experten nicht ausreichend in die fachliche Beratung innerhalb der Fachbehörde eingebunden sind und die Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsicht Kapazitäten bindet, die für eine wirkliche Verbesserung der Situation dann fehlen.

Der Kern aller Kritik richtet sich an die mangelnde personelle Ausstattung der WPA’s. Dieses Defizit kann bei wachsender älterer Bevölkerung und einem einhergehenden Anwachsen von Wohn- und Pflegeformen für Senioren und auf Betreuung angewiesene Personen und dem damit einhergehenden Mehrbedarf an Prüfungen nicht durch mit Zentralisierungen verbundenen Synergieeffekten erzielt werden. Hier sind sich alle Experten einig.

Auch wenn es in der Fortentwicklung des HmbWBG durchaus sehr gute Ansätze zu einem besseren Verbraucherschutz gibt, sind die gesteckten Ziele der Qualitätssicherung bei bestenfalls gleichbleibender personeller Ausstattung nicht umsetzbar. Die dem ASB vorgelegten statistischen sprechen hier Bände. Laut Wohn- und Betreuungsprüfverordnung § 9 heißt es:

 

Regelprüfungen von Wohneinrichtungen

(1) Wohneinrichtungen nach § 2 Absatz 4 HmbWBG werden regelhaft anlassbezogen und regelhaft ein-mal pro Kalenderjahr umfassend (Regelprüfung) unangemeldet überprüft.

 

Tatsächlich hat in 2014 stattgefunden (Quelle: Wohn- und Pflegeaufsicht Wandsbek)

-               28 Regelprüfungen von 103 Wohneinrichtungen

-               72 anlassbezogene Prüfungen (meist auf Grund von Beschwerden)

-               28 Verträge der Wohn-Pflege-Aufsicht mit Betreibern zur Abstellung von festgestellten Mängeln

-               1 Aufnahmestopp wegen schwerwiegender Mängel in der Betreuung

 

Aus diesen Zahlen folgt also, dass mit dem vorhandenen Personal die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig erfüllt werden  konnten. Zudem gibt es kein Personalbemessungsinstrument.

Das Bestreben nach einer zügigen Zentralisierung ohne wissenschaftliche Evaluation vorhandener Strukturen und ohne Einbindung maßgeblicher Akteure in der Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wohnungs- und Betreuungsgesetzes ist kein sinnvoller Ansatz, um effizienter gesteckte Ziele erreichen zu können. So ist  in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft mit Drucksache 20/14261 vom 13.01.2015 zu lesen, dass die  Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes einschließlich einer Überprüfung des Personalaufwandes der Bezirksämter im Jahr 2016 begonnen werden kann und erst Anfang 2017 mit einem Gutachten zu rechnen ist.

Die Umsetzung des Passus „Die Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht wird mit den Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) abgestimmt, um Doppelprüfungen zu vermeiden.“, ebenfalls im Koalitionsvertrag zu finden, sollte jedoch zügig vorgenommen werden. Hier sind die Synergieeffekte klar erkennbar und durchaus dezentral durchführbar.

Ebenfalls ratsam wäre es, der WPA endlich eine Software bereit zu stellen, welche das mühsame, zeitraubende und schwer zu kommunizierende händische Verfahren ablöst.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek lehnt eine Zentralisierung der WPA ab.

 

  1. Um eine sofortige Effizienzsteigerung der WPA erzielen zu können und der       Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nachkommen zu können, wird der Fachbehörde bzw. dem Bezirksamt empfohlen, schnellstmöglich die Kontrollen der WPA mit den Kontrollen des MDK abzustimmen.

 

  1. Das Bezirksamt und die Fachbehörde werden aufgefordert, eine Personalaufstockung vorzunehmen und die WPA ausreichend mit fachlichen Weisungen und Arbeitsinstrumenten auszustatten.

 

  1. Das Bezirksamt und die Fachbehörde werden aufgefordert, unverzüglich eine Software bereitzustellen, welche die zeitraubende händische Dokumentation ablöst.

 

Anhänge

keine Anlage/n 

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