Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsichten nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen durchsetzen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2016 (Drs. 20-2277 und 20-2297)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) nimmt zum o.a. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.
Im Antrag 20-2277 wird ein Schreiben des Bezirks-Seniorenbeirates aufgegriffen, in dem dieser die wesentlichen fachlichen Ziele der im Koalitionsvertrag verankerten Zusammenführung referiert. Die BGV hält die dort genannten Argumente für eine Zusammenführung in einem Bezirksamt weiter für zutreffend. Eine Reduzierung des Personaleinsatzes ist nicht geplant. Die Bezirksämter, die Finanzbehörde/Bezirksaufsicht und die BGV haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die weiteren fachlichen und organisatorischen Prüfungen vornimmt. Bisher gibt es noch keine Interessenbekundungen von Bezirksämtern als Ort der Zusammenführung.
Zu 2.
Die BGV arbeitet kontinuierlich an der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und der Wohn- und Pflegeaufsicht (WPA). Zu den Maßnahmen gehören u.a. einheitliche Prüfkriterien für die WPA, die dazu beitragen, Doppelprüfungen auszuschließen. Ferner sind gemeinsame Schulungen mit dem MDK und ein regelmäßiger Informationsaustausch u.a. zur Verbesserung der Prüfplanung geplant.
Zu 3.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes hat die zuständige Behörde im Zusammenwirken mit den Bezirksämtern den Personalbedarf zur Umsetzung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) für die Überwachung und Prüfung aller bestehender Wohn- und Betreuungsformen des Anwendungsbereiches erhoben. Die Berechnungen beruhten im Wesentlichen auf den Angaben der Bezirksämter und damit auf damaligen Erfahrungswerten zum Zeit- und Personalaufwand für die einzelnen Tätigkeiten im Rahmen der Überwachung (u.a. Aufwand bei Regelprüfungen und Anmeldeverfahren). Auf dieser Grundlage wurde daraufhin das Personal in zwei Bezirksämtern (Wandsbek und Hamburg-Nord) entsprechend aufgestockt. In Abstimmung mit den Bezirksämtern ist im Rahmen einer Evaluation des HmbWBG in diesem Jahr vorgesehen, auch den Personaleinsatz und mögliche Bedarfe zu ermitteln.
Die Umsetzung des HmbWBG ist eine bezirkliche Aufgabe, daher sind grundsätzlich auch die Bezirksämter für die personelle Ausstattung zuständig. Das Bezirksamt Wandsbek hat zur Bürgerschaftsdrucksache 21/3111 angegeben, dass die Stellenbesetzung 0,2 Stellen unter der Soll-Besetzung liegt; zur Drucksache 20/14261 wurde angegeben, dass von den 5,14 Sollstellen 1,64 mit einem kw-Vermerk versehen sind.
Die wesentliche fachliche Grundlage für die Prüfungen der WPA stellt die Durchführungsverordnung der BGV zum Prüfverfahren dar, die sich derzeit in der abschließenden Behördenabstimmung befindet.
Zu 4.
Eine EDV-gestützte Arbeitsdokumentation wird derzeit geplant.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.