Zentraler Gedenkort und Erinnerungsweg zu Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus 1933-1945 im Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drs. 21-4723)
Letzte Beratung: 05.05.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.16
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten,
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.
Im Rahmen des Neubaus wird ein zentraler Gedenkort eingeplant werden. Hier wird der Kontakt zum Eigentümer vermittelt, die inhaltliche Abstimmung und Gestaltung erfolgt nicht durch das Bezirksamt.
Zu 2.
In Zusammenarbeit mit Mitgliedern des runden Tisches und des Bezirksamtes hat bereits eine erste Abstimmung stattgefunden. Hier wurde folgendes Verfahren festgelegt:
Zu 3.
Das Bezirksamt kann auf seinem eigenen Internetauftritt eine Webseite erstellen und einen QR-Code dazu generieren, der vor Ort fachmännisch an den jeweiligen Stelen anzubringen wäre. Die Webseite kann mit ggf. später hinzukommenden Stelen aufwachsen. Voraussetzungen für eine entsprechende Umsetzung ist die Zulieferung entsprechender Texte und Bilder (auch Aktualisierungen).
Sollte es über eine reine Informationsseite hinausgehen, sodass häufige Aktualisierungen erforderlich wären oder z. B. eine Beteiligungsplattform entstehen soll, wäre eine interne Lösung u. U. schwierig.
Die neue Seite des Gedenkens kann eine Unterseite des Bezirksversammlungs-Auftrittes unterhalb von https://www.hamburg.de/wandsbek/bezirksversammlung/ werden. Dort werden aktuell bereits Inhalte bereitgestellt, die thematisch zu einer Gedenkseite passen (Wanderausstellungen und Verlinkungen auf die YouTube-Videos der Bezirksversammlung Wandsbek zu den Gedenkveranstaltungen am 27.01.) Dieser Inhalt könnte ggf. mit dem neuen Inhalt zum zentralen Gedenkort mit den Stelen zusammengeführt werden.
Für die neue Seite wäre folgende URL denkbar:
https://www.hamburg.de/wandsbek/gedenken
Zu 4.
Siehe Antwort zu Punkt 2.
Zu 5.
Die Webseite wird barrierefrei erreichbar sein. Sofern eine Übersetzung der Texte in Leichte Sprache gewünscht ist, wäre ein Büro zu beauftragen, wofür entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf der Webseite, die über den geplanten QR-Code erreicht wird, kann man für die Texte die Vorlesefunktion nutzen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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