Zeitraum für die Bearbeitung von Beschlüssen der Bezirksversammlung und Mitteilungen an die Gremien Kleine Anfrage vom 30.01.2017
Die Bezirksversammlung regt Verwaltungshandeln an, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes und entscheidet in ihren vorbehaltenen Angelegenheiten.
Angenommene Beschlüsse der Bezirksversammlung sind daher von der Verwaltung in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Bearbeitungszeit legt das Bezirksamt für Beschlüsse von der Bezirksversammlung und deren Gremien zugrunde?
2. Wird die Bezirksversammlung oder deren Gremien bei längeren Bearbeitungszeiten oder länger laufenden Vorgängen informiert?
3. Warum wurde die Bezirksversammlung oder eines ihrer Gremien u.a. über folgende Beschlüsse nicht informiert?
Eine Mitteilung zu den Punkten 1 und 2 der Drucksache wurde bisher in Allris nicht veröffentlicht. Daher stellen sich folgende Fragen:
i. Warum wurden die Punkte 1 und 2 nicht beantwortet?
ii. Wer ist im Bezirksamt Wandsbek als Wirtschaftsförderungsbeauftragter für die Beratung und Information über unterstützende Möglichkeiten sowie über Entschädigungsregelungen nach § 39 HWG für Gewerbetreibende eingesetzt?
iii. Wie oft wurden Gewerbetreibende im Jahr 2016 beraten?
iv. Bei welchen bezirklichen Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2016 wurden die Gewerbetreibenden so rechtzeitig informiert, dass sie für die Dauer der Bauarbeiten eine Anpassungsstrategie entwickeln konnten?
Bitte den Zeitpunkt des Baubeginnes sowie den Zeitpunkt der Mitteilung angeben
Eine Mitteilung zu der Drucksache wurde bisher in Allris nicht veröffentlicht.
Eine Mitteilung zu den Drucksachen wurde bisher in Allris nicht veröffentlicht.
Eine Mitteilung zu der Drucksache wurde bisher in Allris nicht veröffentlicht. Daher stellen sich folgende Fragen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.