20-6438

Zeitparkplätze im Saseler Damm einrichten Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5029.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, im Saseler Damm, auf Höhe der Einfahrt Saseler Damm 4 a-f, Zeitparkplätze für zwei Stunden einzurichten.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Der fragliche Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek ging am 22.08.2018 am Polizeikommissariat (PK) 35 ein; die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Eine Parkscheibenregelung wird in Gebieten angeordnet, in denen Parkverkehr hauptsächlich durch Beschäftigte, Kunden und Besucher auftritt.

Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen an der Kreuzung Saseler Chaussee/ Stadtbahnstraße im Jahr 2016 wurden in der Folge die Parkstände im Nahbereich zugunsten der Gewerbetreibenden neu geregelt und teilweise eine Parkscheibenregelung angeordnet.

Hier ist eine Parkdauer für jeweils zwei Stunden von Montag – Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr und am Samstag von 08:00 – 14:00 Uhr erlaubt.

Nachdem das Begehren zur Anordnung der gleichen Parkscheibenregelung im Saseler Damm 4 a-f im November 2017 im Regionalausschuss Alstertal diskutiert wurde, hat das PK 35 in den Folgemonaten die Auslastung sowohl der bewirtschafteten, als auch der nicht bewirtschafteten Parkstände zu unterschiedlichen Zeiten während der Geschäftsöffnungszeiten beobachtet.

Hierbei wurde festgestellt, dass in den nicht bewirtschafteten Parkstreifen auf beiden Seiten der Fahrbahn sowohl im Saseler Damm, als auch in der Stadtbahnstraße immer wieder einzelne Parkplätze frei sind.

Auch im Bereich des mit Parkscheibenregelung versehenen Parkstreifens zwischen Eekbusch und Saseler Ch. sind regelmäßig freie Parkplätze vorhanden.

Das PK 35 sieht deshalb keine zwingende Notwendigkeit weitere Parkplätze im fraglichen Bereich des Saseler Damm mit einer Parkscheibenregelung zu reglementieren.

Im gesamten Jahresverlauf 2018 gingen hier im Übrigen keine Beschwerden zur Parkplatzsituation von Gewerbetreibenden oder Anwohnern ein.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n

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