21-3877

Würdiger Erhalt der Alten Sieker Landstraße Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 11.8.2021, Drs. 21-3656

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 20.10.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 9.3

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Alte Sieker Landstraße in einem begehbaren und touristisch akzeptablen Zustand zu versetzen.

 

Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden.

 

Das Bezirksamt teilt mit:

 

Die konsumtive bezirkliche Rahmenzuweisung dient im Wesentlichen der Unterhaltung und dem Betrieb der öffentlichen Straßen und Wege mit dem Ziel Zustand, Substanz und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu erhalten. Die Alte Sieker Landstraße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand und es gibt auch keine Hinweise darauf, dass die Substanz der Straße gefährdet ist.

 

Im Mai 2016 wurde die Alte Sieker Landstraße bereits auf Grund eines Beschlusses abgeplackt, dabei entstanden Kosten in Höhe von ca. 13.000€. Aufgrund der geringen Frequentierung ist die Alte Sieker Landstraße nun wieder in einem ähnlichen Zustand. Eine erneute Beauftragung würde sich in einem ähnlichen Kostenrahmen bewegen und aufgrund der geringen Frequentierung ebenfalls nicht von Dauer sein.

 

Das Bezirksamt Wandsbek hält den Einsatz der bezirklichen Rahmenzuweisung daher für nicht angebracht.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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