20-5224

Wohnungsleerstand in Rahlstedt - Wohnraumschutzgesetz konsequent anwenden Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in Hamburg zu schaffen, ist ein wichtiges Ziel, für welches auch der Bezirk Wandsbek große Anstrengungen unternimmt. Wohnungsbauprogramm, Ermittlung und Entwicklung von Potentialflächen, Förderung des Neubaus und der Wohnungssanierung. All dies sind wichtige Bausteine, um den Wohnungsmarkt zu entlasten. Ein weiterer Baustein ist das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz von 1982 in der neuesten

Fassung vom Mai 2013. Die Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohnraums ist das Ziel des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Wird nämlich einerseits Wohnraum geschaffen, so kann es nicht sein, dass andererseits bestehenderWohnraum dem Markt entzogen und vorenthalten wird.

Nach § 9 -Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum – gilt insbesondere als Zweckentfremdung das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als vier Monaten (Nr.5).
 

In Rahlstedt kann an verschiedenen Orten Leerstand bei Wohngebäuden und Wohnungen von über 4 Monaten bis zu mehreren Jahren festgestellt werden. Zwischenvermietungen haben nicht stattgefunden.

Augenfällig ist dies beim Haus Poggfreedweg Nr.38/Ecke Hüllenkamp. Dieses Wohngebäude steht seit vielen Jahren leer. Das Wohnhaus Ecke Rahlstedter Straße Nr.66/Ecke Veltheimstraße ist ebenfalls seit vielen Jahren unbewohnt. Der Zustand beider Gebäude wurde auch schon mehrfach im Regioalausschuss bemängelt.

Im Wohnblock Rahlstedter Straße Nr.70 stehen zwei Wohnungen seit Jahren leer, ohne dass es Zwischenvermietungen gegeben hat. Eine dritte Wohnung seit über 4 Monaten.

Für die Wohnraumversorgung wäre es wichtig, diese Gebäude und Wohnungen

wieder Wohnzwecken zuzuführen, ggfls. instandzusetzen oder zwischenzuvermieten.

 

Anhänge

keine Anlage/n