20-7352

Wohnungsleerstand in Rahlstedt - Wohnraumschutzgesetz konsequent anwenden Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018 (Drs. 20-6071.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1. Das Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Wohnraumschutz wird gebeten, die aufgezählten Leerstände zu prüfen, ob eine Vernachlässigung und Zweckentfremdung der Gebäude oder Wohnungen und damit ein Verstoß gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz vorliegt.

2. Dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz möge berichtet werden.

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Nach Kenntnis des Bezirksamts gehört das Häuserensemble einer Eigentümergemeinschaft, deren eines Mitglied verstorben ist. Aufgrund von Uneinigkeiten in der verbliebenen Eigen-tümergemeinschaft blieben frei gewordene Wohnungen in der Vergangenheit unsaniert und standen leer. Dieser Leerstand wurde daraufhin durch das Bezirksamt überprüft.

Mittlerweile werden die Sanierungen der Wohnungen weiter geführt, und es finden Neu-vermietungen statt. Bis zu einer Neuvermietung können allerdings längere Zeiträume ver-gehen, die jedoch keinen Verstoß gegen das HmbWoSchG darstellen. Insgesamt wird die Situation in den genannten Objekten laufend durch das Bezirksamt überprüft.

Meldungen über Leerstände nimmt das Bezirksamt laufend unter wohnraumschutz@wandsbek.hamburg.de entgegen. Diese Meldungen werden konsequent überprüft.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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