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Wohnungsleerstand in Rahlstedt - Rahlstedter Straße 70 Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.09.2018 (Drs. 20-6332)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, den nach wie vor erkennbaren Leerstand in der Rahlstedter Straße 70 zu überprüfen und dem Regionalausschuss Rahlstedt hierüber in seiner nächsten Sitzung zu berichten.

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Das Bezirksamt verfolgt den Leerstand in der Rahlstedter Straße 70 weiterhin konsequent. Dieses Verfahren wird sich jedoch aus den folgenden Gründen noch über einen längeren Zeitraum erstrecken, so dass bislang nur mündliche Zwischenberichte erfolgen konnten.

Dachgeschoss:

Im August 2018 hat der Rechtsanwalt der Eigentümergesellschaft nach Einsicht der Bauakte mitgeteilt, dass es sich bei den Dachgeschosswohnungen seiner Ansicht nach um Not-wohnungen aus der Nachkriegszeit handelt, die zum regulären Wohnen nicht zulässig seien. Die Aktenlage ist bei einer so alten Wohnung nicht so, als dass die Bauprüfung des Bezirks-amts hier zu einer eindeutigen Bewertung kommen konnte. Aus diesem Grund ist der Fall seitdem zur Prüfung im Rechtsamt anhängig.

Obergeschoss:

Bezüglich der einen leeren Wohnung im ersten Obergeschoss  hat die Eigentümergesell-schaft im November 2018 mitgeteilt, dass die Wohnung fertig renoviert sei und zur Ver-mietung angeboten wird. Als Nachweis wurden ein Ausdruck der Online-Insertion und eine Kostenschätzung für die Sanierung der Wohnung beigefügt. Seit Dezember 2018 sind dort Bewohner gemeldet.

Erdgeschoss:

Seit 2010 sind hier Bewohner gemeldet.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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