Wohnungsleerstand im Bezirk Wandsbek Kleine Anfrage vom 19.10.2022
In Hamburg stehen laut dem Magazin „Hinz und Kunzt“ mindestens 2600 Wohnungen leer. Laut Hamburgischem Wohnraumschutzgesetz müssen Leerstände von mehr als vier Monaten bei der so genannten Wohnraumschutzdienststelle gemeldet werden – ansonsten drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamts Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 24.10.2022
a. Wie viele davon sind Eigentum des Bundes?
b. Wie viele davon sind Eigentum des Landes?
c. Wie viele davon sind in Privateigentum?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drs. 22/8810, Antwort zur Frage 1. Das Bezirksamt erfasst die Eigentumsverhältnisse nicht, so dass die erbetenen Unterscheidungen nicht vorgenommen werden können. Anlässlich der SKA 22/8441 wurde festgestellt, dass keine der gemeldeten Leerstände im Sinne des Wohnraumschutzgesetzes Immobilien des Bundes betrifft. Daran hat sich nichts verändert.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drs. 22/8810, Antwort zur Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Frage 3 kann in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht beantwortet werden, da es sich um eine Einzelfallauswertung handelt und eine Arbeitszeit von mehreren Tagen anfallen würde.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drs. 22/8810, Antwort zur Frage 11. Die in der Antwort genannten Stellen nehmen alle Aufgaben des Wohnraumschutzgesetzes wahr und nicht nur die Bearbeitung von Leerständen.
keine Anlage/n
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