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Wohnungsbau in Duvenstedt sozial und ökologisch entwickeln Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

Um vorhandene Potentiale für die Entwicklung des dringend benötigten Wohnungsbaus zu nutzen, hat der Planungsausschuss auf Antrag der Koalition bereits am 01.12.2015 beschlossen, die Fläche Lohe/Tangstedter Weg (Flurstücke 173, 1076 und 1096 der Gemarkung Duvenstedt) in das Wohnungsbauprogramm aufzunehmen.

Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, Wohnungsbau sozial und ökologisch zu entwickeln. In der Bezirksversammlung am 13.10.2016 wurde daher eine Empfehlung an die zuständige Fachbehörde beschlossen, einen Teil der Fläche für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von geflüchteten Menschen zu nutzen.

Bereits am 27.09.2016 wurde seitens der Verwaltung ein erster Entwurf für die Entwicklung des Wohnungsbaus auf den oben benannten Flurstücken mit einer Beschlussvorlage zur Einleitung des Bebauungsplans Duvenstedt 18 vorgelegt. Hier gilt es jetzt politisch zu konkretisieren, wie die Beschlüsse vom 01.12.2015 und vom 13.10.2016 ausgestaltet werden und in die weitere Planung einfließen sollen.

 

Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Im Rahmen des Planverfahrens Duvenstedt 18 sollen folgende Punkte im städtebaulichen Vertrag zwischen Verwaltung und Vorhabenträger berücksichtigt und umgesetzt werden:

  1. Insgesamt können 87 Wohneinheiten errichtet werden (45 im westlichen und 42 im östlichen Teil).
  2. Im östlichen Teil an der Straße „Lohe“ soll ein Geschäftshaus mit kleineren Läden errichtet werden (z.B. für eine Bäckerei oder ein Fahrradgeschäft).
  3. 34 der vom Investor geplanten 42 Wohnungen im Bereich östlich der Retentionsfläche (Lageplanentwurf vom 27.09.2016) sollen im Sinne der am 13.10.2016 beschlossenen Empfehlung an die zuständige Fachbehörde für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung angemietet werden. Diese 34 Wohnungen sind als Sozialwohnungen im 1. Förderweg zu errichten.
    Für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung gebeten, noch vor der öffentlichen Plandiskussion vor Ort über das geplante Vorhaben und die öffentlich-rechtliche Unterbringung gemeinsam mit dem Investor zu informieren und Gelegenheit für Diskussion und Anregungen zu geben.
  4. Sämtliche Gebäude im Plangebiet sind im Energieeffizienzstandard KfW40 nach der zum Zeitpunkt des Bauantrages gültigen EnEV (aktuell 2016) zu errichten.

 

Sofern Sattel- oder Walmdächer realisiert werden sollen, sind darüber hinaus die folgenden Punkte im Bebauungsplan zu regeln:

 

  1. 90% der nach Süden ausgerichteten Dachflächen sind mit Solaranlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:1 zur Dachfläche auszustatten.
  2. Die Baukörper sind so zu stellen, dass eine der Dachflächen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Konzeption in etwa nach Süden ausgerichtet ist und nicht durch andere Baukörper oder neue Bäume verschattet wird.
  3. Es sollen nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung bis max. 45° errichtet werden. Die Drempelhöhe muss über die gesamte Gebäudelänge einheitlich sein und auf max. 1 m begrenzt werden.
  4. Wenn Gauben errichtet werden sollen, sind diese als Schleppgauben auszuführen, damit eine Belegung durch Solarkollektoren möglich ist.

 

Wenn Flachdächer (auch bei Nebengebäuden) realisiert werden sollen, sind folgende Punkte im Bebauungsplan festzusetzen:

 

  1. Die Baukörper sind so stellen, dass die Dachflächen nicht durch neue andere Baukörper oder durch neue Bäume verschattet werden.
  2. 100% der Dachflächen (auch auf Nebengebäuden) mit Ausnahme der Bereiche für technische Aufbauten sind mit Solaranlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu belegen (auf 3 qm Dachfläche wird 1 qm Kollektorfläche errichtet).

 

Abschließend sollen unabhängig von der Dachform folgende Punkte im Bebauungsplan vorgegeben werden:

 

  1. Vorhandene Knicks sind zu erhalten. Wenn dennoch Knicks entfernt werden müssen, müssen diese ersetzt werden.
  2. Nachpflanzungen dürfen nur mit heimischen Gehölzen erfolgen.
  3. Im Rahmen eines Bauvorhabens entfernte Gehölze müssen auf dem Grundstück im Verhältnis 1:1,5 durch neue Gehölze ersetzt werden (für 1 Baum 1,5 neue Bäume. Für 1 m Knick 1,5 m neuer Knick). Es ist aufzurunden.
  4. Zuwegungen sind mit einem wasserdurchlässigen Aufbau zu realisieren.
  5. Die Außenbeleuchtung auf privaten Flächen ist mit Beleuchtungstechnik auszustatten, die nach dem aktuellen Stand der Technik den geringsten Energieverbrauch für die erforderliche Nutzung besitzt (z.B. LED-Technik). Die Anlagen sollen außerdem mit einem insektenfreundlichen Licht ausgestattet werden. Die Verwaltung möge gemeinsam mit dem Investor zusammen mit der Fachbehörde klären, ob diese Technik auch in den ggf. neu anzulegenden öffentlichen Flächen des Plangebiets eingesetzt werden kann.

 

Darüber hinaus möge die Verwaltung darauf hinwirken, dass in Eigeninitiative durch den Investor sämtliche Flachdächer (auch auf Nebengebäuden) als Gründächer ausgeführt werden.

Anhänge

keine Anlage