21-1945

Wohnungsbau am Bekkamp sozial und ökologisch gestalten Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Am Bekkamp in Jenfeld bietet sich die Möglichkeit, bisher hauptsächlich als Stellplätze und private Grün- und Gartenflächen genutzte Flächen mit attraktivem Wohnungsbau und hochwertigen Freiflächen zu entwickeln. Die vorhandenen und zusätzlich geplanten Stellplätze werden unmittelbar am Standort vollständig in Tiefgaragen verlagert. Durch die geplanten Neubau von ca. 55 Wohneinheiten in drei mehrgeschossigen Baukörpern besteht die Chance einer gestalterischen und ökologischen Aufwertung der Freianlagen, auch unter Berücksichtigung der nördlich davon verlaufenden Wegeverbindung des 2. Grünen Rings. Die Neubauten werden in einem hohen energetischen Standard errichtet und extensiv begrünt. Auf dem Bestandsgebäude wird eine Photovoltaikanlage installiert.

 

Der Planungsausschuss möge daher beschließen:

 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten, für das Bebauungsplanverfahren Bekkamp, die folgenden Parameter mit dem Investor verbindlich zu vereinbaren:

 

  1. Mindestens 30% der Wohneinheiten werden als geförderter Wohnungsbau im 1. Förderweg mit einer Bindungsfrist von 30 Jahren sowie mindestens 6 Wohnungen für Personen und Haushalte mit Dringlichkeitsschein (sogenannte WA-gebundene Wohnungen) errichtet.

 

  1. Die drei Neubauten werden im Energieeffizienz-Standard KfW40 errichtet. Die Installation einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird nicht umgesetzt, zur Ausführung kommt eine Abluftanlage auf Grundlage eines zu erstellenden Lüftungskonzeptes.

 

  1. Auf dem Bestandgebäude wird eine Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche abzüglich Flächen mit technischen Aufbauten und verschatteten Bereichen errichtet.
  2. mtliche Dachflächen der Neubauten, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach auszuführen und extensiv zu begrünen.

 

  1. An die funktionale und wertige Gestaltung der Außenanlagen müssen zur Schaffung von Rückzugs- und Aufenthaltsqualitäten für die Bewohner größte Ansprüche gestellt werden. Die verwendeten Gehölze sollen dabei auch ökologische Standards erfüllen.

 

  1. Gefällte Bäume oder Gehölze sind im Verhältnis 1:2 oder nach BUE-Modell (anzuwenden ist das jeweils bessere) im Plangebiet oder einem anderen nachweislich geeigneten Grundstück im Zugriff des Vorhabenträgers im Bezirk Wandsbek zu ersetzen. Ist eine Nachpflanzung im Plangebiet nicht möglich, sucht der Vorhabenträger gemeinsam mit der Verwaltung nach ortsnahen Ersatzstandorten im öffentlichen Raum. Ist eine Nachpflanzung auch ortsnah im öffentlichen Raum nicht möglich, sucht der Vorhabenträger in Absprache mit der Verwaltung und der Politik nach anderen Kompensationsmaßnahmen.

 

  1. Die gesamte Nordgrenze des Plangebiets wird unter besonderer Berücksichtigung von Anforderungen, die durch den nördlich davon verlaufenden Teil des so genannten 2. Grünen Ringes gestellt werden, neu gestaltet.

 

  1. In den Tiefgaragen soll ein Stellplatzschlüssel von mindestens 0,7 Stellplätze/Wohneinheit erreicht werden. Davon sind mindestens 5% der Stellplätze mit einer Schnellladeeinrichtung, weitere 5% werden mit einer Ladeeinrichtung geringerer Leistung ausgerüstet.

 

  1. r die neuen Wohnungen werden (teils unterirdisch, teils oberirdisch) 20 % mehr Fahrradstellplätze errichtet, als durch die Fachanweisung FA 1/2013 ABH gefordert werden. Die außen liegenden Stellplätze werden überdacht und abschließbar sein. 10 % der Fahrradstellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für e-Bikes ausgestattet sein; mindestens zwei Fahrradstellplätze werden für Lastenfahrräder errichtet.

 

  1. Durch die Neuordnung der Tiefgaragen und offenen Stellplätze soll die versiegelte Fläche gegenüber dem Bestand glichst reduziert werden. Dies ist dem Planungsausschuss mit einer Bilanzierung darzustellen.

 

  1. Die Außenfassaden der neuen Wohngebäude sind in Klinker auszuführen.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n