Wohnraumschutzberichte in die Bauprüfausschüsse Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen und FDP
Der Wohnraumschutz wird stetig relevanter im Bezirk Wandsbek. Immer mehr Fälle des unrechtmäßigen und langfristen Leerstandes von Wohnraum oder der illegalen Vermietungen werden von den Bürgerinnen und Bürgern an die Politik herangetragen.
Bei den Verstößen handelt es sich in der Regel um einzelne Immobilien oder Wohnungen, bei denen die Eigentümer illegale Vermietungen vornehmen oder Wohnraum langfristig leer stehen lassen. In der Walddörferstraße 122 war zum Beispiel letztes Jahr eine stark verwahrloste und überbelegte Immobilie in den Fokus der Medien gerückt. In der „Repräsentativuntersuchung Soziale Erhaltungsverordnung Eilbek“ gibt der Gutachter durch Stichproben Hinweise, dass weiterhin zahlreiche Wohnungen als Ferienwohnungen angeboten werden und somit vermutlich gegen den Wohnraumschutz verstoßen. Verschiedene weitere Fälle von Wohnraumschutzverstöße wurden zudem in der jüngeren Vergangenheit in den Stadtteilen Rahlstedt, Wandsbek, Eilbek und Farmsen-Berne benannt.
Der Wohnraumschutz ist in den Bezirken in den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angesiedelt. In der Hamburgischen Bürgerschaft wurde mit der Drucksache 21/7012 vorgeschlagen, den Wohnraumschutz in die Fachämter Bauprüfung zu verlagern. Dadurch sollte u.a. der Informationsfluss besser gewährleistet werden. Eine Umsetzung erfolgte jedoch nicht.
In den bezirklichen Ausschüssen werden Verstöße gegen den Wohnraumschutz in der Regel in den Regionalausschüssen oder den Bauprüfausschüssen von Bürgerinnen und Bürgern oder der Politik benannt. Da es sich um einzelne Immobilien und Wohnungen handelt, haben die Hinweise einen stark regionalen Charakter und sind in der Regel im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Maßnahmen des Wohnraumschutzes erfordern oftmals einen längeren Zeitraum, so dass die Erfolge bei der Untersagung der Zweckentfremdung nur durch einen stetigen Informationsfluss mit den Ausschüssen dargelegt werden können. Dafür eignen sich die jeweiligen Bauprüfausschüsse.
Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Wohnraumschutzdienststelle möge bis zu zwei Mal im Jahr in den jeweiligen Bauprüfauschüssen berichten. Die jeweiligen Bauprüfausschüsse entscheiden eigenständig, ob sie davon Gebrauch machen. Fälle von Wohnraumschutzverstößen werden in den Bauprüfausschüssen behandelt und die Erfolge evaluiert.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.