Wohnraumschutzberichte in die Bauprüfausschüsse Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.11.2019 (Drs. 21-0520)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Wohnraumschutzdienststelle möge bis zu zwei Mal im Jahr in den jeweiligen Bauprüf-ausschüssen berichten. Die jeweiligen Bauprüfausschüsse entscheiden eigenständig, ob sie davon Gebrauch machen. Fälle von Wohnraumschutzverstößen werden in den Bauprüf-ausschüssen behandelt und die Erfolge evaluiert.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Wohnraumschutzdienststelle wird bis zu zwei Mal im Jahr – sofern gewünscht – in den jeweiligen Bauprüfausschüssen berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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