21-0733

Wohnraumschutzberichte in die Bauprüfausschüsse Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.11.2019 (Drs. 21-0520)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Wohnraumschutzdienststelle möge bis zu zwei Mal im Jahr in den jeweiligen Bauprüf-ausschüssen berichten. Die jeweiligen Bauprüfausschüsse entscheiden eigenständig, ob sie davon Gebrauch machen. Fälle von Wohnraumschutzverstößen werden in den Bauprüf-ausschüssen behandelt und die Erfolge evaluiert.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Wohnraumschutzdienststelle wird bis zu zwei Mal im Jahr – sofern gewünscht – in den jeweiligen Bauprüfausschüssen berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n  

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