22-3362

Wohnraumschutz im Bezirk Wandsbek - Personal, Verfahren und Wirksamkeit Kleine Anfrage vom 27.03.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Der Schutz von Wohnraum ist angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg von zentraler sozialer Bedeutung. Zweckentfremdung, längerer Leerstand sowie bauliche Missstände entziehen dem Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum und belasten insbesondere Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen.

Das Bezirksamt Wandsbek nimmt im Bereich Wohnraumschutz vielfältige Aufgaben wahr, darunter die Bearbeitung von Hinweisen und Anzeigen, die Durchführung von Prüfungen sowie die Einleitung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Um die Wirksamkeit dieser Arbeit bewerten und gegebenenfalls weiterentwickeln zu können, ist Transparenz über personelle Ausstattung, Umfang der Verfahren und deren Ergebnisse erforderlich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.04.2026

  1. Welche Fachstelle ist im Bezirksamt Wandsbek für den Wohnraumschutz zuständig?

Bezirksamt Wandsbek:

Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

  1. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell im Bereich Wohnraumschutz tätig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Vollzeit- und Teilzeitstellen)

Bezirksamt Wandsbek:

Im Bereich Wohnraumschutz sind aktuell drei Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt.

  1. Wie hoch ist der Soll-Stellenplan für den Wohnraumschutz und wie hoch ist der aktuelle Ist-Stand?

Bezirksamt Wandsbek:

Fragen 3-5: Siehe anliegende Tabelle.

  1. Gibt es derzeit unbesetzte Stellen im Bereich Wohnraumschutz?

Bezirksamt Wandsbek:

Fragen 3-5: Siehe anliegende Tabelle.

  1. Wie hat sich die personelle Ausstattung des Wohnraumschutzes in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Bezirksamt Wandsbek:

Fragen 3-5: Siehe anliegende Tabelle.

  1. Wie viele Hinweise oder Anzeigen wegen möglicher Zweckentfremdung, Leerstands oder baulicher Missstände gingen in den letzten drei Jahren beim Bezirksamt Wandsbek ein?

Bezirksamt Wandsbek:

In den letzten drei Jahren sind beim Bezirksamt Wandsbek insgesamt 207 Hinweise zu einer möglichen Zweckentfremdung von Wohnraum eingegangen, wozu mit 190 Hinweisen auch das Leerstehenlassen von Wohnraum zählt. Darüber hinaus wurden 145 Hinweise zu baulichen Missständen gemeldet.

  1. Wie verteilen sich diese Hinweise auf die Bereiche:
    1. Zweckentfremdung von Wohnraum
    2. Leerstand
    3. bauliche Missstände

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 6.

  1. Über welche Kanäle gehen diese Hinweise überwiegend ein (z. B. online, telefonisch, schriftlich)?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Hinweise gehen überwiegend über den Online-Dienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ sowie per E-Mail beim Bezirksamt Wandsbek ein.

  1. Wie viele Wohnraumschutzverfahren wurden in den letzten drei Jahren eingeleitet?

Bezirksamt Wandsbek:

In den letzten drei Jahren wurden im Bereich Zweckentfremdung insgesamt 172 Verfahren und im Bereich Wohnungspflege 169 Verfahren eingeleitet.

  1. Wie viele dieser Verfahren konnten abgeschlossen werden und wie viele befinden sich derzeit noch in Bearbeitung?

Bezirksamt Wandsbek:

Im Bereich Zweckentfremdung wurden in den letzten drei Jahren 70 Verfahren abgeschlossen. Im Bereich Wohnungspflege wurden 155 Verfahren abgeschlossen. Insgesamt 116 Verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.

  1. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohnraumschutzverfahrens im Durchschnitt? (vom Eingang des Hinweises bis zum Abschluss des Verfahrens)

Bezirksamt Wandsbek:

Eine statistische Erfassung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Wohnraumschutzverfahren erfolgt im Bezirksamt Wandsbek nicht. Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall je nach Komplexität des Sachverhalts und Mitwirkung der Beteiligten jedoch erheblich variieren.

  1. Gibt es Fälle, in denen sich Verfahren über einen längeren Zeitraum (mehr als ein Jahr) erstrecken?

Wenn ja: aus welchen Gründen?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, es gibt Verfahren, die sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken. Gründe hierfür sind unter anderem umfangreiche Ermittlungen, fehlende Mitwirkung der Beteiligten trotz Einsatz von Zwangsmitteln oder auch laufende Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

  1. In wie vielen Fällen wurde in den letzten drei Jahren eine Zweckentfremdung festgestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

In den letzten drei Jahren wurde in insgesamt 133 Fällen eine Zweckentfremdung von Wohnraum festgestellt.

  1. Wie oft wurde die Rückführung von Wohnraum angeordnet?

Bezirksamt Wandsbek:

In den letzten drei Jahren wurde in 29 Fällen ein Wohnnutzungsgebot erlassen.

  1. Wie viele Bußgelder wurden in den letzten drei Jahren verhängt? (Bitte unter Angabe der Gesamtsumme)

Bezirksamt Wandsbek:

In den letzten drei Jahren wurden keine Bußgelder verhängt.

  1. Wie viele Bußgeldverfahren sind derzeit noch offen?

Bezirksamt Wandsbek:

Es sind derzeit keine Bußgeldverfahren offen.

  1. Wie erfolgt die Überprüfung vor Ort bei Verdachtsfällen und werden auch unangekündigte Begehungen durchgeführt?

Bezirksamt Wandsbek:

Vor-Ort-Kontrollen bei Verdacht auf Zweckentfremdung erfolgen in der Regel unangekündigt und werden meist von zwei Mitarbeitenden des Bezirksamts durchgeführt.

  1. Wie viele Vor-Ort-Kontrollen wurden in den letzten drei Jahren im Rahmen des Wohnraumschutzes durchgeführt?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine statistische Erfassung der Anzahl der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen des Wohnraumschutzes erfolgt im Bezirksamt Wandsbek nicht.

  1. In wie vielen Fällen war eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Bauaufsicht, Finanzamt) erforderlich?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 18

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um Eigentümer und Vermieter über das Zweckentfremdungsverbot zu informieren?

Bezirksamt Wandsbek:

Eigentümer und Vermieter werden im Rahmen eingeleiteter Überprüfungen oder Verfahren schriftlich über das Zweckentfremdungsverbot informiert.

  1. Gibt es Informationsangebote für Mieter, die bauliche Missstände oder Zweckentfremdung melden möchten?

Bezirksamt Wandsbek:

Mieter, die bauliche Missstände oder Zweckentfremdung melden möchten, können sich direkt an den Abschnitt Wohnraumschutz des Bezirksamtes wenden. Zweckentfremdungen durch Leerstand können zudem über den Online-Dienst „Wohnraumleerstand melden“ angezeigt werden.

Generell können sich Bürgerinnen und Bürger auf hamburg.de über den Arbeitsbereich des Wohnraumschutzes informieren. Das Informationsangebot wird durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bereitgestellt: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/wohnraumschutz.

  1. Welche größten Herausforderungen sieht das Bezirksamt aktuell im Bereich Wohnraumschutz?

Bezirksamt Wandsbek:

Der Abschnitt Wohnraumschutz bearbeitet auf Grundlage des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes innerhalb seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Verfahren unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Bewertung von Herausforderungen gehört nicht zu den Aufgaben der Verwaltung.

  1. Welche Maßnahmen wären aus Sicht des Bezirksamts erforderlich, um den Wohnraumschutz künftig wirksamer und effizienter zu gestalten?

Bezirksamt Wandsbek:

Der Abschnitt Wohnraumschutz bearbeitet auf Grundlage des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes innerhalb seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Verfahren unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt unter diesen Rahmenbedingungen wirksam und effizient.

Anhänge

Tabelle

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.