Wohnraumschutz im Bezirk Wandsbek - Personal, Verfahren und Wirksamkeit Kleine Anfrage vom 27.03.2026
Der Schutz von Wohnraum ist angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg von zentraler sozialer Bedeutung. Zweckentfremdung, längerer Leerstand sowie bauliche Missstände entziehen dem Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum und belasten insbesondere Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen.
Das Bezirksamt Wandsbek nimmt im Bereich Wohnraumschutz vielfältige Aufgaben wahr, darunter die Bearbeitung von Hinweisen und Anzeigen, die Durchführung von Prüfungen sowie die Einleitung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Um die Wirksamkeit dieser Arbeit bewerten und gegebenenfalls weiterentwickeln zu können, ist Transparenz über personelle Ausstattung, Umfang der Verfahren und deren Ergebnisse erforderlich.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.04.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Bezirksamt Wandsbek:
Im Bereich Wohnraumschutz sind aktuell drei Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt.
Bezirksamt Wandsbek:
Fragen 3-5: Siehe anliegende Tabelle.
Bezirksamt Wandsbek:
Fragen 3-5: Siehe anliegende Tabelle.
Bezirksamt Wandsbek:
Fragen 3-5: Siehe anliegende Tabelle.
Bezirksamt Wandsbek:
In den letzten drei Jahren sind beim Bezirksamt Wandsbek insgesamt 207 Hinweise zu einer möglichen Zweckentfremdung von Wohnraum eingegangen, wozu mit 190 Hinweisen auch das Leerstehenlassen von Wohnraum zählt. Darüber hinaus wurden 145 Hinweise zu baulichen Missständen gemeldet.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Hinweise gehen überwiegend über den Online-Dienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ sowie per E-Mail beim Bezirksamt Wandsbek ein.
Bezirksamt Wandsbek:
In den letzten drei Jahren wurden im Bereich Zweckentfremdung insgesamt 172 Verfahren und im Bereich Wohnungspflege 169 Verfahren eingeleitet.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Bereich Zweckentfremdung wurden in den letzten drei Jahren 70 Verfahren abgeschlossen. Im Bereich Wohnungspflege wurden 155 Verfahren abgeschlossen. Insgesamt 116 Verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine statistische Erfassung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Wohnraumschutzverfahren erfolgt im Bezirksamt Wandsbek nicht. Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall je nach Komplexität des Sachverhalts und Mitwirkung der Beteiligten jedoch erheblich variieren.
Wenn ja: aus welchen Gründen?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, es gibt Verfahren, die sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken. Gründe hierfür sind unter anderem umfangreiche Ermittlungen, fehlende Mitwirkung der Beteiligten trotz Einsatz von Zwangsmitteln oder auch laufende Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
Bezirksamt Wandsbek:
In den letzten drei Jahren wurde in insgesamt 133 Fällen eine Zweckentfremdung von Wohnraum festgestellt.
Bezirksamt Wandsbek:
In den letzten drei Jahren wurde in 29 Fällen ein Wohnnutzungsgebot erlassen.
Bezirksamt Wandsbek:
In den letzten drei Jahren wurden keine Bußgelder verhängt.
Bezirksamt Wandsbek:
Es sind derzeit keine Bußgeldverfahren offen.
Bezirksamt Wandsbek:
Vor-Ort-Kontrollen bei Verdacht auf Zweckentfremdung erfolgen in der Regel unangekündigt und werden meist von zwei Mitarbeitenden des Bezirksamts durchgeführt.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine statistische Erfassung der Anzahl der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen des Wohnraumschutzes erfolgt im Bezirksamt Wandsbek nicht.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 18
Bezirksamt Wandsbek:
Eigentümer und Vermieter werden im Rahmen eingeleiteter Überprüfungen oder Verfahren schriftlich über das Zweckentfremdungsverbot informiert.
Bezirksamt Wandsbek:
Mieter, die bauliche Missstände oder Zweckentfremdung melden möchten, können sich direkt an den Abschnitt Wohnraumschutz des Bezirksamtes wenden. Zweckentfremdungen durch Leerstand können zudem über den Online-Dienst „Wohnraumleerstand melden“ angezeigt werden.
Generell können sich Bürgerinnen und Bürger auf hamburg.de über den Arbeitsbereich des Wohnraumschutzes informieren. Das Informationsangebot wird durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bereitgestellt: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/wohnraumschutz.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Abschnitt Wohnraumschutz bearbeitet auf Grundlage des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes innerhalb seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Verfahren unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Bewertung von Herausforderungen gehört nicht zu den Aufgaben der Verwaltung.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Abschnitt Wohnraumschutz bearbeitet auf Grundlage des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes innerhalb seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Verfahren unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt unter diesen Rahmenbedingungen wirksam und effizient.
Tabelle
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.