Der Schutz von Wohnraum ist angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg von zentraler sozialer Bedeutung. Zweckentfremdung, längerer Leerstand sowie bauliche Missstände entziehen dem Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum und belasten insbesondere Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen.
Das Bezirksamt Wandsbek nimmt im Bereich Wohnraumschutz vielfältige Aufgaben wahr, darunter die Bearbeitung von Hinweisen und Anzeigen, die Durchführung von Prüfungen sowie die Einleitung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Um die Wirksamkeit dieser Arbeit bewerten und gegebenenfalls weiterentwickeln zu können, ist Transparenz über personelle Ausstattung, Umfang der Verfahren und deren Ergebnisse erforderlich.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
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Welche Fachstelle ist im Bezirksamt Wandsbek für den Wohnraumschutz zuständig?
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Wie viele Mitarbeiter sind aktuell im Bereich Wohnraumschutz tätig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Vollzeit- und Teilzeitstellen)
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Wie hoch ist der Soll-Stellenplan für den Wohnraumschutz und wie hoch ist der aktuelle Ist-Stand?
- Gibt es derzeit unbesetzte Stellen im Bereich Wohnraumschutz?
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Wie hat sich die personelle Ausstattung des Wohnraumschutzes in den letzten fünf Jahren entwickelt?
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Wie viele Hinweise oder Anzeigen wegen möglicher Zweckentfremdung, Leerstands oder baulicher Missstände gingen in den letzten drei Jahren beim Bezirksamt Wandsbek ein?
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Wie verteilen sich diese Hinweise auf die Bereiche:
- Zweckentfremdung von Wohnraum
- Leerstand
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bauliche Missstände
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Über welche Kanäle gehen diese Hinweise überwiegend ein (z. B. online, telefonisch, schriftlich)?
- Wie viele Wohnraumschutzverfahren wurden in den letzten drei Jahren eingeleitet?
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Wie viele dieser Verfahren konnten abgeschlossen werden und wie viele befinden sich derzeit noch in Bearbeitung?
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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohnraumschutzverfahrens im Durchschnitt? (vom Eingang des Hinweises bis zum Abschluss des Verfahrens)
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Gibt es Fälle, in denen sich Verfahren über einen längeren Zeitraum (mehr als ein Jahr) erstrecken?
Wenn ja: aus welchen Gründen?
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In wie vielen Fällen wurde in den letzten drei Jahren eine Zweckentfremdung festgestellt?
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Wie oft wurde die Rückführung von Wohnraum angeordnet?
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Wie viele Bußgelder wurden in den letzten drei Jahren verhängt? (Bitte unter Angabe der Gesamtsumme)
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Wie viele Bußgeldverfahren sind derzeit noch offen?
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Wie erfolgt die Überprüfung vor Ort bei Verdachtsfällen und werden auch unangekündigte Begehungen durchgeführt?
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Wie viele Vor-Ort-Kontrollen wurden in den letzten drei Jahren im Rahmen des Wohnraumschutzes durchgeführt?
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In wie vielen Fällen war eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Bauaufsicht, Finanzamt) erforderlich?
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Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um Eigentümer und Vermieter über das Zweckentfremdungsverbot zu informieren?
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Gibt es Informationsangebote für Mieter, die bauliche Missstände oder Zweckentfremdung melden möchten?
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Welche größten Herausforderungen sieht das Bezirksamt aktuell im Bereich Wohnraumschutz?
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Welche Maßnahmen wären aus Sicht des Bezirksamts erforderlich, um den Wohnraumschutz künftig wirksamer und effizienter zu gestalten?