Wohnraum für Flüchtlinge zügig aber nicht kopflos schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2015 (Drs. 20-1959.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,
Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Zu Ziffer 1.:
Das Bezirksamt wird in den weiteren Gesprächen darauf hinwirken, dass die genannten Wohnfolgeeinrichtungen insbesondere in den Freiflächen umgesetzt werden. Ob und in welchen Gebieten Quartiersmanager eingesetzt werden können, wird im weiteren Verfahren zu klären sein.
Zu Ziffer 2.:
Das Bezirksamt wird zu gegebener Zeit versuchen, dafür geeignete Gebiete in die Förderungsmöglichkeiten des Bundes aufzunehmen.
Zu Ziffer 3.:
Das Bezirksamt hat bereits Kontakt zu Vertretern der Hamburger Hochbahn AG aufgenommen und Perspektiven eines adäquaten Busangebotes im ÖPNV erörtert. Die Hochbahn hat zugesagt, im Zuge der Umsetzung des Wohnungsbaus für Flüchtlinge Anpassungen z.B. in der Taktung und den Beförderungskapazitäten zu prüfen.
Zu Ziffer 4.:
Die BASFI / Referat Kindertagesbetreuung ist zuständig für die Bedarfsfestsetzung an Kindertagesbetreuung in den entstehenden Quartieren der Flüchtlingsunterbringung. Der Bedarfsberechnung liegt im Gegensatz zu dem sonst üblichen Berechnungswert von 20% pro Wohneinheit im sog. „familienfreundlichen Bauen“, für diese Quartiere der Wert von 10 % der Anzahl geplanten Bewohner/innen zugrunde, so dass der hier entstehende besondere Bedarf an Kindertagesbetreuung berücksichtigt wird.
Zu Frage 5.:
Hierzu erfolgt die Kontaktaufnahme des Fachamts Sozialraummanagement zum Programm „W.I.R. – work and integration for refugees“.
Zu Ziffer 6.:
Eine Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist in zumutbarer Entfernung zu den neuen Wohngebieten gegeben. Eines besonderen Nahversorgungskonzeptes bedarf es nicht (vgl. Antwort des Senates zur SKA 21/3104). Ob innerhalb der Gebiete kleinere Angebote des täglichen Bedarfes integriert werden sollen, ist Gegenstand des weiteren Verfahrens.
Zu Ziffer 7.:
Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung wurde am 12.01.2016 über den aktuellen Stand der Planungen informiert und hat die Einleitung der Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 (Poppenbütteler Berg/Ohlendieck), Hummelsbüttel 28 (Poppenbütteler Weg/Rehagen) und Hummelsbüttel 29 (Glashütter Landstraße/Wildes Moor) sowie jeweils die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung und einer öffentlichen Plandiskussionen beschlossen. Es ist vorgesehen, den Planungsausschuss mit der Auswertung dieser Veranstaltungen sowie in der Folge mit den weiteren maßgebenden Schritten in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren zu befassen.
Zu Frage 8.:
Das Fachamt Sozialraummanagement sieht dem Bürgerschaftsbeschluss zur Senats-Drs. 21/2550 entgegen.
Zu Frage 9:
Der Senat hat hierzu eine kurzfristige Umsetzung in Aussicht gestellt, mit der die genannten Bereiche nach jetzigem Stand sowie das Rechtsamt um je 2 Stellen bzw. 1 Stelle verstärkt werden sollen. Die Personalauswahlverfahren befinden sich in der Vorabstimmung
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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