Wirksame LKW-Umleitung für die Jüthornstraße und Geschwindigkeitsüberwachung Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3009.1)
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 14.07.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, eine wirksame weiträumige LKW-Umleitung für die Jüthornstraße einzurichten. Die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit durch intensivere Geschwindigkeitsüberprüfungen zu gewährleisten.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Die derzeitig gültige Umleitungsempfehlung für die Jüthornstraße besteht aufgrund einer Bau-maßnahme am Bahnübergang Hammer Straße. Zuständige Behörde für die Durchführung der Baumaßnahme und die damit verbundene Verkehrsführung ist der Landesbetrieb Straßen, Brü-cken und Gewässer (LSBG).
Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Jüthornstraße zwischen Rennbahnstraße und Hammer Straße ergibt sich aufgrund § 45 Absatz 2 StVO (Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße). Zuständig für die Anordnung ist der Bezirk Wandsbek als Straßenbau-lastträger. Entsprechend hinweisende Beschilderung durch Verkehrszeichen (VZ) 274-53 (zuläs-sige Höchstgeschwindigkeit- 30 km/h) StVO ist auf Basis straßenbaubehördlicher Anordnung durch das Bezirksamt Wandsbek erfolgt.
Dies vorausgeschickt nimmt die Verkehrsdirektion (VD) 5 im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 37 zum bezeichneten Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.
Der Senat hat sich im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage betr. „Verkehr Marienthal“ (Drs. 20/11419) zur Umleitung von Lkw-Verkehren geäußert. Diese Aussagen haben weiterhin Bestand.
Darüber hinaus wurde in Absprache mit dem PK 37 durch den LSBG zwischenzeitlich die Umleitungsbeschilderung im Bereich der Robert-Schumann-Brücke durch zusätzliche bzw. andere Schilder versehen, um die bestehende Umleitungsempfehlung für LKW deutlicher herauszustel-len.
Zu 2.
Der Beschlussempfehlung wird dahingehend entsprochen, dass die Polizei bereits zu unter-schiedlichen Zeiten im Februar und Mai 2016 jeweils eine und im Juni 2016 drei Geschwindig-keitskontrollen durchgeführt hat sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Jüthornstraße auch weiterhin im Rahmen der verfügbaren Personalressourcen und unter Berücksichtigung der Überwachungsprioritäten kontrollieren wird.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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