20-3202

Wirksame LKW-Umleitung für die Jüthornstraße und Geschwindigkeitsüberwachung Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3009.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 14.07.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, eine wirksame weiträumige LKW-Umleitung für die Jüthornstraße einzurichten. Die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit durch intensivere Geschwindigkeitsüberprüfungen zu gewährleisten.

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung

Die derzeitig gültige Umleitungsempfehlung für die Jüthornstraße besteht aufgrund einer Bau-maßnahme am Bahnübergang Hammer Straße. Zuständige Behörde für die Durchführung der Baumaßnahme und die damit verbundene Verkehrsführung ist der Landesbetrieb Straßen, Brü-cken und Gewässer (LSBG).

Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Jüthornstraße zwischen Rennbahnstraße und Hammer Straße ergibt sich aufgrund § 45 Absatz 2 StVO (Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße). Zuständig für die Anordnung ist der Bezirk Wandsbek als Straßenbau-lastträger. Entsprechend hinweisende Beschilderung durch Verkehrszeichen (VZ) 274-53 (zuläs-sige Höchstgeschwindigkeit- 30 km/h) StVO ist auf Basis straßenbaubehördlicher Anordnung durch das Bezirksamt Wandsbek erfolgt.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verkehrsdirektion (VD) 5 im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 37 zum bezeichneten Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Der Senat hat sich im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage betr. „Verkehr Marienthal“ (Drs. 20/11419) zur Umleitung von Lkw-Verkehren geäußert. Diese Aussagen haben weiterhin Bestand.

Darüber hinaus wurde in Absprache mit dem PK 37 durch den LSBG zwischenzeitlich die Umleitungsbeschilderung im Bereich der Robert-Schumann-Brücke durch zusätzliche bzw. andere Schilder versehen, um die bestehende Umleitungsempfehlung für LKW deutlicher herauszustel-len.

 

Zu 2.

Der Beschlussempfehlung wird dahingehend entsprochen, dass die Polizei bereits zu unter-schiedlichen Zeiten im Februar und Mai 2016 jeweils eine und im Juni 2016 drei Geschwindig-keitskontrollen durchgeführt hat sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Jüthornstraße auch weiterhin im Rahmen der verfügbaren Personalressourcen und unter Berücksichtigung der Überwachungsprioritäten kontrollieren wird.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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