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Wird das Bezirksamt zum (Unter-)Vermieter? Kleine Anfrage vom 05.12.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Das zukünftige Kundenzentrum Alstertal, bzw. der dann unter dem Dach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke agierende „Hamburg Service“, soll 2024 am Wentzelplatz in Poppenbüttel eröffnet werden. Die als Ersatz für das alte Kundenzentrum geplante Einrichtung wurde vom Bezirksamt Wandsbek genehmigt, welches hier zugleich Hauptmieter werden soll.

 

Zum 1. Januar sollen allerdings alle Kundenzentren, das Einwohnermeldewesen und die Ausländerangelegenheiten betreffend, in die Zuständigkeit der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) fallen. Damit einher geht auch der Betrieb des Kundenzentrums (Hamburg Service) Alstertal.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wird das Bezirksamt Wandsbek gegenüber der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) im oben dargestellten Sachverhalt als (Unter-) Vermieter auftreten?

 

  1. Wenn ja, wird eine Zustimmung des Eigentümers zur Untervermietung eingeholt werden müssen?
     
  2. Falls nein; wer wird dem am Wentzelplatz geplanten „Hamburg Service“ gegenüber als Vermieter auftreten?

 

  1. Wird das Bezirksamt Wandsbek im Falle der Untervermietung an die BWFGB als Gebäudemanager auftreten?

 

  1. Inwiefern ist das Bezirksamt Wandsbek an den Bau- bzw. Planungskosten der Gesamtimmobilie beteiligt (bitte möglichst detailliert unter Angabe der Summen sowie Haushaltsposition darstellen)?

 

  1. Falls Kosten gemäß Frage 5 anfallen; inwiefern werden diese durch die geplante Mitnutzung des Hamburg Service“ seitens der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) erstattet?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n