20-2107

Wir stellen uns der Verantwortung: Flächen für zusätzlichen Wohnungsbau kurzfristig zur Verfügung stellen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.09.2015 (Drs. 20-1697)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1.      Wandsbek bekennt sich zu seiner Verantwortung für mehr sozialen Wohnungsbau auf öffentlichen Flächen. Der Bezirk schlägt für die schnellstmögliche Realisierung von 800Wohneinheiten zusätzlich zum beschlossenen Wandsbeker Wohnungsbauprogramm folgende Flächen vor:

a)      Teile der öffentlichen Flächen am Rehagen (Gemarkung Hummelsbüttel im Bereich der Flurstücke 4519-4526) mit ca. 300 WE,

b)      öffentliche Fläche an der Glashütter Landstraße (Gemarkung Hummelsbüttel, Flurstück 21) mit ca. 300 WE,

c)       zusätzlich zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 auf der öffentlichen Fläche am Poppenbütteler Berg (Gemarkung Poppenbüttel, Flurstück 6540), Erstellung von 130 WE

d)      zusätzlich zum Bebauungsplan Jenfeld 25 auf der Fläche des ehemaligen Pflegeheims Holstenhof (Elfsaal, Gemarkung Jenfeld, Flurstück 3341) Erstellung von 70 WE.

2.      Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet die zuständigen Fachbehörden

a)      bei der Belegung der öffentlich geförderten Wohnungen dafür Sorge zu tragen, dass weder alte soziale Ungleichgewichte verfestigt werden, noch neue entstehen. Dieses kann z.B. dadurch gewährleistet werden, dass bei der Belegung der neuen Wohnungen diejenigen Personen bevorzugt werden, die über einen gesicherten Aufenthaltsstatus sowie eine Beschäftigung verfügen;

b)      dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige soziale Infrastruktur für die neu entstehenden Quartiere begleitend auch bezirksübergreifend realisiert bzw. die vorhandene Infrastruktur abgesichert und hinreichend erweitert wird. Hierzu gehören in Hummelsbüttel und Poppenbüttel insbesondere:

  • das Eltern-Kind-Zentrum Tegelsbarg der Kita Löwenzahn
  • das Haus der Jugend Tegelsbarg
  • der Initiative Aktivspielplatz Tegelsbarg e.V.
  • das Projekt BEO T.A.K e.V.
  • die Interessengemeinschaft Lentersweg e.V. (igl), deren Arbeit sich wesentlich auch auf den betroffenen Sozialraum erstreckt.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass an einem Standort mit 300 WE im geförderten Wohnungsbau mit Belegung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von der Notwendigkeit einer Sozialberatungsstelle ausgegangen werden muss. Pro Standort kann dabei pauschal mit investiven Kosten (60 qm à 3.000 €) von mindestens 180.000 € und für den Betrieb einer solchen Einrichtung (1 SozPäd à 55.000 € plus Honorare etc., 15.000 €) mit jährlichen Betriebsausgaben in Höhe von 70.000 € gerechnet werden. Diese Mittel sollten als begleitende soziale Infrastruktur von Anfang an berücksichtigt werden;

c) die vorhandenen Schulstandorte rechtzeitig an die zu erwartenden Mehrbedarfe anzupassen;

d) soweit erforderlich, die Träger bei der Schaffung weiterer dauerhafter Standorte der Kindertagesbetreuung zu unterstützen;

e) in Bezug auf die verkehrliche Infrastruktur zu berücksichtigen, dass

  • ausreichend Pkw-Stellplätze, Quartiersgaragen und Fahrradstellplätze realisiert werden
  • vorhandene ÖPNV-Verbindungen (Metrobus- und Stadtbuslinien) durch Optimierung des Taktes oder durch Neuschnitt von Linien zur besseren Anbindung an weiterführende Verkehrsknotenpunkte und Umsteigemöglichkeiten zu den bestehenden U/SBahnlinien an den neuen Bedarfen anzupassen sind,
  • durch die notwendige Erschließung besonders belastete Straßen im Vorwege baulich so zu gestalten sind, dass sie erhöhte Verkehrsmengen bewältigen können.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zu 2a, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zu 2 b und 2d, die Behörde für Schule und Berufsbildung zu 2c und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zu 2e  wie folgt Stellung:

 

Zu 2 a

Die BSW ist sich der besonderen Herausforderung bewusst, vor der Wandsbek und die anderen Bezirke bei der Bereitstellung zusätzlicher Flächen und bei der Integration der neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen.  Ausdrücklich ist daher vom Senat festgelegt worden, dass alle Erfahrungen der Stadt- und Stadtteilentwicklung zur Vermeidung einer möglichen Überforderung der Nachbarschaft und einer Segregation der Bevölkerung von Anfang an im Planungs- und späteren Umsetzungsprozess zu berücksichtigen sind.

Ziel ist, in diesem neuen und zusätzlichen Segment der Flüchtlingsunterbringung die Schaffung von Wohnquartieren, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern angenommen und von den Investoren im Vertrauen auf eine dauerhafte Nachfrage errichtet werden. Ein gutes Funktionieren des Quartiers ist vor diesem Hintergrund auch im Interesse des jeweiligen Investors, da davon auszugehen ist, dass die Wohnungen im Anschluss an die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in seinem Bestand bleiben werden.  Während der Phase der öffentlich-rechtlichen Unterbringung entscheidet fördern und wohnen (f&w) über die Belegung. Hierbei wird f&w insbesondere darauf achten, dass im Schwerpunkt Haushalte mit Bleibeperspektive oder bereits erfolgter bzw. eingeleiteter Integration in den ersten Arbeitsmarkt in die zukünftigen Wohnungen ziehen.

Anzustreben ist ferner, dass das Bezirksamt zügig Planrecht schafft, sodass bereits deutlich vor Ablauf des für die Unterkunft vorgesehenen Zeitraums von 15 Jahren für einzelne Wohnungen oder Baublöcke auch reguläre Mietverträge abgeschlossen werden können.

Im Ergebnis kann durch eine kluge und weitsichtige Belegungssteuerung das Risiko von überforderten Nachbarschaften beherrscht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die öffentliche Unterkunft als Folgeunterbringung eingerichtet wird. Auf diese Weise kann f&w hamburgweit in den bereits bestehenden Unterkünften nach geeigneten Haushalten suchen.

 

Zu 2 b

Die BASFI stimmt zurzeit mit den Bezirksämtern ab, welche konkreten Bedarfe für die Verstärkung der niedrigschwelligen sozialen Infrastruktur bestehen und wird die entsprechenden Ressourcen gemäß der vom Senat beschlossenen Mehrbedarfs-Drucksache für Flüchtlinge bei der Finanzbehörde beantragen.

In Bezug auf das genannte Eltern-Kind-Zentrum der Kita-Löwenzahn besteht die Möglichkeit, eine erhöhte Ressourcenausstattung durch die BASFI zu erhalten, um einem erhöhten Beratungs- und Betreuungsbedarf zusätzlicher Eltern und Kinder gerecht zu werden.

 

Zu 2 c

Die für Bildung zuständige Behörde wird die Empfehlungen bei ihren weiteren Planungen berücksichtigen.

 

Zu 2 d:

Die BASFI steht in laufendem Kontakt zu Trägern von Tageseinrichtungen, die im Rahmen des Hamburger Kita-Gutschein-Systems bestehende Angebotsstrukturen in ihren Einrichtungen ausweiten oder neue Betreuungsangebote oder Kitas aufbauen wollen. Sie geht ggfs. auch auf Träger im Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen zu, um sie anzuregen, Ihre Angebote auszuweiten.

 

Zu 2 e:

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und die Verkehrsunternehmen beobachten regelmäßig die Fahrgastentwicklungen auf den einzelnen Linien. Sofern erkennbar ist, dass das vorhandene Verkehrsangebot nicht ausreichend ist, werden in Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine den HVV-Standards entsprechende Leistung sicherzustellen, sofern dies unter verkehrlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich und sinnvoll ist.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n