Winterdienst Schweriner Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2016 (Drs. 20-2226.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, die Flächen gemeinsam mit den Anliegern und der Straßenreinigung abzustimmen, wie ein optimaler Winterdienst in der Schweriner Straße durchgeführt werden kann. Weiterhin ist zu prüfen, ob die verwendete Pflasterung bei bestimmten Witterungsbedingungen zu einer Rutschgefahr führt. Dem Regionalausschuss möge zeitnah über die Ergebnisse berichtet werden.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Schweriner Straße ist eine Fußgängerzone. Die Verpflichtung zur Leistung des Winterdienstes liegt nach den Regelungen des Hamburgischen Wegegesetzes (Stand: 14.03.2014) ausschließlich bei den Anliegerinnen und Anliegern. Der zuständige Wegewart des Bezirksamtes sollte die Anliegerinnen und Anlieger – beispielsweise im Rahmen der Verteilung des Winterdienst-Flyers - weiterhin und ggf. wiederholt über den Umfang der Verpflichtung informieren.
Da die SRH nicht als Dienstleister für die Anliegerinnen und Anlieger im Rahmen des Winterdienstes tätig ist, kann sie keine Aussage über die Eignung der Pflasterung bei Glätte treffen. Im Rahmen der Reinigung lassen sich die Flächen von der SRH jedoch gut behandeln.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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