20-2138

Winterdienst auf dem neugestalteten Helmut-Steidl-Platz und am Taxenstand Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2015 (Drs. 20-0796.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das Bezirksamt identifiziert auf dem und im Umfeld des neu gestalteten Helmut-Steidl-Platzes die Bereiche, in denen ein Winterdienst erforderlich ist und klärt die betroffenen Anlieger über ihre Winterdienst-Pflicht auf, insbesondere mit Blick auf die durch die Umgestaltung neu hinzugekommenen Bereiche und Fußwegebeziehungen.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die betroffenen Flächen wurden geprüft und notwendige Bereiche in das Kataster der Reinigungs- und Streustrecken aufgenommen. Dies beinhaltet allerdings nur anliegerfreie Bereiche. Die gesamten Aufstellflächen für Taxis (Pkw) wurden nicht mit aufgenommen, da die Winterdienstreinigung auf Gehwegen bzw. Fußgängerzonen nur der Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit dient. Ganze Flächen wie hier Taxistände (für Pkw) sind damit ausdrücklich nicht gemeint. Jedoch wird die Zugänglichkeit zwischen / entlang Taxistand und Fußgängerbereich usw. gewährleistet.

 

Die Pflicht zum Winterdienst obliegt dem Anlieger. Kommt er dieser nicht nach, wird er vom Bezirksamt (Wegeaufsicht schriftlich dazu aufgefordert.

Eine Information jedes einzelnen Anliegers ist der Verwaltung aus Kapazitätsgründen nicht möglich und ginge zu Lasten der verpflichtenden Wegebegehungen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n