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Wildwuchs während der Baumaßnahmen Kleine Anfrage vom 03.08.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Das in den letzten Wochen ratifizierte sogenannte „ndnis für den Rad- und Fußverkehr in Hamburg sieht vor, dass die Belange der Fußnger bei Planungen verstärkt in den Fokus rücken sollen.               Dies ist grundsätzlich begrüßenswert! Doch die Bedürfnisse von Fußngern zu welchen faktisch mehr als 99 % der Bevölkerung zählen ssen auch abseits von ausschließlichen Neugestaltungen betrachtet werden.

 

Überall in Hamburg wird gebaut. Teils sind diese Baustellen mit Bauzaun, teils mit vorhandenen Mauern aus diversen Materialien umzäunt. Die allermeisten Wohnungsbauten sind nicht innerhalb weniger Wochen bezugsfertig oder werden außerhalb der pflanzlichen Wachstumsperiode errichtet.

 

Auch während der Arbeiten blühen und gedeihen die Pflanzen in diesem Fall eher ungewollt - derweil prächtig. Wenn diese Pflanzen angrenzende Weg überwuchern und den nutzbaren Bereich des vorhandenen Gehwegs verringern, haben besonders körperlich eingeschränkte - Fußnger ein Problem.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Welcher Akteur ist im Rahmen einer Baumaßnahmer die Beseitigung von Wildwuchs im Übergang zwischen Baugrundstücken und Gehwegen bzw. öffentlichen Grund rechtlich verantwortlich?

 

  1. Welche Instanz ist für die Kontrolle besagter Wildwuchsbeseitigung gemäß Frage 1 verantwortlich?

 

 

  1. Wie viele Verstöße bzw. Vorkommnisse gemäß Frage 1 wurden seit 2019 jährlich in Wandsbek verzeichnet?

 

  1.  Wie viele Kontrollen gemäß Frage 2 wurden seit 2019 jährlich in Wandsbek durchgeführt?

 

  1. Wie oft wurden die Verantwortlichen gemäß Frage 1 seit 2019 jährlich in Wandsbek zur Beseitigung angesprochen bzw. aufgefordert?

 

  1. Wie viele und in welcherhe wurden Bußgelder aufgrund des nicht erfolgten Rückschnitts gemäß Frage 1 seit 2019 jährlich erlassen?

 

 

 

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