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Wildplakatieren im Bezirk Wandsbek begegnen Kleine Anfrage vom 24.10.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Das wilde Plakatieren für Veranstaltungen hat im Bezirk Wandsbek ein nicht mehr akzeptables Ausmaß angenommen. Während früher nur für Veranstaltungen in den Stadtteilen geworben wurde, wird heute primär für große, kommerzielle Veranstaltungen geworben.

 

Dieses führt nicht nur zu einer zunehmenden Verschandelung der betroffenen Stadtteile (die Plakate werden häufig hinterher nicht entfernt), sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüben den Veranstaltern, die sich an die gesetzlichen bzw. vertraglichen Vorgaben / Vereinbarungen halten.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:              29.10.2019

 

1.) Was unternimmt das Bezirksamt gegen die Wildplakatierung im Bezirk Wandsbek?

2.) Wie viele Verfahren wegen Wildplakatierung wurden vom Bezirksamt in den Jahren 2018 und 2019 eingeleitet?

3.) Wurden in den Jahren 2018 und 2019 Bußgelder erhoben? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wieso nicht?

4.) Wem werden die Bußgelder für die Sanktionierung von Wildplakatierung zugeordnet?

5.) Können die Bußgelder für die Sanktionierung von Wildplakatierung einen lokalen Fonds zugeordnet werden? Wenn nein, welche rechtliche Grundlage ist anzupassen, damit die Mittel einem lokalen Fonds zugeordnet werden können?

6.) Wie und wo können Bewohner Wildplakatierungen melden?

 

 

Zu 1. bis 6.:

 

Die Zentralstelle im Bezirksamt Hamburg-Nord ist zuständig für die Thematik „Wildplakatieren“ (alle Bezirksamtsbereiche). Vorgänge, die dem Bezirksamt Wandsbek zugeleitet werden, werden zuständigkeitshalber dorthin abgegeben. Bürgerinnen und Bürger, Bewohnerinnen und Bewohner, können sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail: wildplakatierung@hamburg-nord.hamburg.de,  an das Bezirksamt Hamburg-Nord wenden.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n