20-3023.1

Wiederherstellung von Blumenbeeten entlang der "Stadtbahnstr." Ost zur "Kreuzung Kratzmann" (Sasel) Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 20-3023) im Regionalausschuss Alstertal am 06.07.2016.

 

-          Mehrheitlich  beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, GRÜNEN-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft, bei Gegenstimme der CDU-fraktion.

 

 

Seit ca. acht Jahren werden Blumenbeete entlang der Stadtbahnstr. (Ost) bis zur „Kreuzung Kratzmann“ sowie Baumscheiben und Beeten vor Geschäften von drei Bürger­innen ehren­amtlich bepflanzt, gepflegt und gegossen. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen Saseler Chaussee, Stadtbahnstr. und Saseler Damm wurden nun ohne terminliche Vorankündigung Bordsteinkanten, Beete mit mehrjährigen leuchtendrot blühenden Rosenstöcken und Straßenbegleitgrün (Grünhecken) entfernt.

 

Die Initiatorinnen arbeiten ohne offizielle Patenschaft, aber in persönlicher Absprache mit dem Bezirksamt (MR Straßenbäume/Straßengrün). Die jährlich zu setzenden Frühlingszwiebeln, nachzupflanzende Rosenstöcke (pro Jahr ca. 10-15 Stück!) und einjährige Spätsommerblumen finanzieren die ehrenamtlichen Freizeitgärtnerinnen eigenständig.

 

Von den frisch gepflegten Rosen und Beeten sind bisher mindestens ein Drittel der Pflanzen und Beetflächen durch die Bauarbeiten im Juni 2016 komplett zerstört worden.

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich für eine Wiederein­richtung der Beete als Rosenbeete entlang der Stadtbahnstr. (Ost) vor der Kreuzung oder einem anderen geeigneten Standort aus.

 

  1. Die zuständige Fachbehörde und der für die Sanierung verantwortliche LSBG werden gebeten, für die Erstbepflanzung in Absprache mit den ehrenamtlichen Gärtnerinnen geeignete Rosenstöcke für die neuen Beete auszuwählen und diese erprobte Rosensorte zu pflanzen. Sollten die verbleibenden Beetflächen und zz. intakte Rosenpflanzen an bzw. außerhalb der Sanierungsgrenze durch die Bauarbeiten beschädigt werden, werden auch diese ersetzt.

 

Anhänge

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