21-1378

Wiederaufnahme der Präsenzsitzungen der Bezirksversammlung Wandsbek Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne

Antrag

Sachverhalt

 

Aufgrund der Empfehlungen der zuständigen Krisenstäbe hat die Bezirksversammlung mit interfraktionellen Anträgen der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, Linken und FDP (u.a. 21-1237 ) den Politikbetrieb der Bezirksversammlung auf das Notwendigste beschränkt, um auch von Seiten der Bezirkspolitik dazu beizutragen, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Atemwegserkrankung COVID-19 zu behindern und die Verwaltung von nicht zwingend notwendigen Aufgaben zu entlasten.

 

Unter der Beachtung weiterhin notwendiger Vorsichtsmaßnahmen soll die Arbeit der

Bezirksversammlung und ihrer gewählten Abgeordneten wieder aufgenommen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Sitzungen der Bezirksversammlung sollen mit Ablauf des 30. April 2020 wieder aufgenommen werden. Die Geschäftsstelle wird gebeten, geeignete Verfahren hierfür im engen Austausch mit dem Ältestenrat zu erarbeiten. Dabei sollen Reduzierungen der Anzahl der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, die die Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung weiterhin wiedergeben müssen, nur dann vorgenommen werden, soweit keine externen Räumlichkeiten im Bezirk genutzt werden können, die eine Einhaltung der Anforderungen des Infektionsschutzes bei vollständiger Besetzung der Bezirksversammlung ermöglichen. Der Hauptausschuss spricht sich dafür aus, die Bezirksversammlung mit allen Abgeordneten in geeigneten Räumen im Bezirk durchzuführen, vorrangig im Bürgersaal.

 

  1. Die Bezirksversammlung und deren Ausschüsse tagen bis auf Weiteres nur in Räumlichkeiten, die geeignet sind, Anforderungen des Infektionsschutzes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hinreichend zu gewährleisten, insbesondere das Abstandsgebot. Die Umsetzung dieser Anforderungen ist durch die Vorsitzenden und die Geschäftsstellen in Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Verwaltung (Gesundheit/Arbeitsschutz) sicherzustellen. Zu diesem Zweck kann auch der Umfang der Beteiligung der Öffentlichkeit eingeschränkt werden, soweit Besucherinnen und Besucher persönlich an einer Sitzung teilnehmen möchten und diese nicht aus anderen Gründen nicht-öffentlich stattfindet. Der Bürgersaal Wandsbek ist als geeigneter Tagungsort für Ausschüsse bereits geprüft und eingerichtet

 

 

  1. Die Fachausschüsse der Bezirksversammlung Wandsbek nehmen ihre Tätigkeit ab Mai 2020 wieder auf.

 

  1. Alle Regionalausschüsse der Bezirksversammlung sollen ihre Tätigkeit zeitgleich ab Mai 2020 wieder aufnehmen. Hierzu wird das Bezirksamt gebeten, geeignete Räumlichkeiten wie unter 2. formuliert, zu finden. Soweit dies nicht für alle Regionen umsetzbar ist, wird die Geschäftsstelle ermächtigt, den Start der Ausschussarbeit auf Juni zu verschieben.

 

  1. Die bis Juni 2020 avisierten Termine der Bauausschüsse Wandsbek-Nord und Süd bleiben vorerst bestehen, die Ausschüsse setzen ihre Tätigkeit über den 30.04.2020 hinaus, längstens aber bis zum 31.07.2020 mit den, in den Drs. 21-0001 und 21-1237 festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten fort. Der Hauptausschuss verfolgt das Ziel, die Bauausschüsse Wandsbek Nord und Süd so früh wie möglich wieder auflösen.

 

  1. Mit der nächsten Einladung der fünf vorgesehenen Unterausschüssen für Bauangelegenheiten in den Regionalbereichen endet die Tätigkeit der Bauausschüsse Wandsbek-Nord und Süd, ohne das es hierzu einer weiteren Beschlussfassung bedarf. Die Einladung der Unterausschüsse soll vor der Sommerpause erfolgen.

 

  1. Finanzbehörde und Verwaltung werden gebeten, zusätzliche Kosten für die Durchführung von Livestreams, neuer Technologie und Hardware, sowie die Kosten externer Dienstleister imd Mieten für die Anmietung größerer Räumlichkeiten für Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse aus den beschlossenen zusätzlichen Ermächtigungen für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Epl. 9.2 zu decken. Hierüber ist dem Hauptausschuss und dem Haushaltsausschuss regelhaft zu berichten.

 

  1. Verwaltung und zuständige Fachbehörde werden gebeten, die Möglichkeiten auch von Ausschusssitzungen als Telefon- und Videokonferenzen analog § 57a Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft auch für die Bezirksversammlung und deren Öffnung für die Öffentlichkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Hauptausschuss zu berichten.

 

  1. Verwaltung und zuständige Fachbehörde werden gebeten, die Möglichkeiten von schriftlichen Beschlussverfahren und deren Regelungen analog zu §60a der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft auch für die Bezirksversammlung zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Hauptausschuss zu berichten